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Entscheidung des OLG Brandenburg zu altem DISQ-Siegel: Urteil ohne Auswirkungen - Deutsches Institut fĂŒr Service-QualitĂ€t vergibt das Siegel bereits seit Mai 2011 nicht mehr

ID: 667977

(ots) - Ein Urteil ohne gravierende Folgen sprach heute
das Oberlandesgericht Brandenburg: Die Entscheidung betraf ein Siegel
des Deutschen Instituts fĂŒr Service-QualitĂ€t, das in dieser Form
nicht mehr vergeben wird.

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestÀtigte ein Urteil des
Landgerichts Potsdam vom 6. Mai 2011, mit dem es dem Möbelhaus
Höffner verboten wurde, mit einem Siegel des Deutschen Instituts fĂŒr
Service-QualitĂ€t zu werben. In der 2009 vom Deutschen Institut fĂŒr
Service-QualitĂ€t durchgefĂŒhrten Studie hatte Höffner den ersten Platz
belegt und warb mit der Auszeichnung "1. Platz, Bestes Möbelhaus".
BemÀngelt wurde einerseits, dass der Zusatz "Bestes Möbelhaus -
Service" fehlte, da es sich um eine reine Servicestudie handelte.
Andererseits wurde moniert, das Siegel wĂŒrde den Eindruck erwecken,
es handele sich bei dem Deutschen Institut fĂŒr Service-QualitĂ€t um
eine öffentliche Einrichtung.

"Es war nie unsere Absicht zu verschleiern, dass wir
privatwirtschaftlich organisiert sind. Wir haben bereits unmittelbar
nach dem erstinstanzlichen Urteil im Mai 2011 reagiert und unser
Siegel geĂ€ndert", betont Bianca Möller, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des
Deutschen Instituts fĂŒr Service-QualitĂ€t. "So steht der
Rechtsformzusatz GmbH & Co. KG mittlerweile zentral und prominent
hervorgehoben direkt beim Unternehmensnamen im Siegel. Außerdem wird
bei reinen Servicestudien seit Jahren angegeben, dass es sich um
solche handelt." Die Entscheidung des OLG Brandenburg betrifft also
eine Siegelform, wie sie schon seit lÀngerem vom Deutschen Institut
fĂŒr Service-QualitĂ€t nicht mehr vergeben wird. Insofern ist die vom
Gericht angefĂŒhrte IrrefĂŒhrung mittlerweile ausgeschlossen.

Die ausfĂŒhrliche UrteilsbegrĂŒndung liegt noch nicht vor. In der
mĂŒndlichen Verhandlung hatte das Oberlandesgericht Brandenburg jedoch




ausgefĂŒhrt, dass die Methodik der Studie, die der KlĂ€ger ebenfalls
bemÀngelt hatte, nicht angreifbar sei. Ob das Oberlandesgericht bei
dieser EinschÀtzung bleibt, wird ein Blick auf die schriftlichen
UrteilsgrĂŒnde zeigen. "Per Gutachten hat uns ein Professor der
UniversitÀt Hamburg aber bestÀtigt, dass unsere Methodik
wissenschaftlich fundiert ist und die kritisierten Punkte
ungerechtfertigt sind", ergÀnzt Möller.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Hinter
der Klage steht, wie vor Gericht unbestritten vorgetragen wurde, die
Stiftung Warentest. "Die staatlich finanzierte Stiftung Warentest
fĂŒrchtet offenbar Konkurrenz", sagt Markus Hamer, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des
Deutschen Instituts fĂŒr Service-QualitĂ€t. "Dabei ist es fĂŒr den
Verbraucher doch nur von Vorteil, wenn das Angebot der Stiftung
Warentest durch Studien von unabhÀngigen, privaten Testinstituten
ergĂ€nzt wird. Als Mediendienstleister fĂŒr renommierte Zeitschriften
wie Focus Money oder Fernsehsender wie n-tv hat fĂŒr uns
UnabhÀngigkeit und ObjektivitÀt höchste PrioritÀt."



Pressekontakt:
Bianca Möller
Telefon: +49 (0)40 / 27 88 91 48 - 12
Mobil: +49 (0)170 / 29 33 857
E-Mail: b.moeller(at)disq.de
www.disq.de


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Datum: 27.06.2012 - 08:27 Uhr
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