Was tun bei Pfändung?
Pfändungsfreibeträge, unpfändbare Zusatzvergütungen, Kontopfändungsschutz
(pressrelations) - n, 4.6.2012) Pfändungen in Privathaushalten nehmen immer mehr zu. Der Gesetzgeber hat jedoch dafür gesorgt, dass Schuldner von ihren Gläubigern nicht 'kahlgepfändet' werden. Dazu werden werden Pfändungsfreigrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt. Sie sollen dem Schuldner und - bei Unterhaltspflicht - auch seinen Angehörigen das Existenzminimum sichern.
*Pfändungstabelle*
Die offizielle Pfändungstabelle mit den aktuellen Pfändungsfreigrenzen finden Sie veröffentlicht und kommentiert bei akademie.de: http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle.
*Lohn- und Gehaltspfändung*
Was nicht jeder weiss: bei Lohn- und Gehaltspfändungen sind einige Zusatzvergütungen und Vorsorgebeiträge zusätzlich nicht pfändbar! Informationen über pfändbares und nicht pfändbares Einkommen gibt der Beitrag 'Lohnpfändung und Lohnabtretung': http://www.akademie.de/wissen/lohnpfaendung-lohnabtretung/pfaendbares-nicht-pfaendbares-einkommen.
Der Beitrag informiert außerdem über die rechtlichen Grundlagen der Lohn- und Gehältspfändung und gibt Antworten auf Fragen wie: Ist die Lohnpfändung ein Kündigungsgrund? Welche vorbeugenden Klauseln empfehlen sich für den Arbeitsvertrag? Und mit welchen Tricks und Gegenmitteln arbeiten Schuldner und Gläubiger?
*Kontopfändung*
Neben der Lohnpfändung direkt beim Arbeitgeber ist die Kontopfändung eines der effektivsten Mittel für Gläubiger, um ihr Geld vom Schuldner zu erhalten. Der Beitrag 'Kontopfändung - was tun? Bei Kontopfändung richtig reagieren?' http://www.akademie.de/wissen/kontopfaendung-richtig-reagieren erklärt unter anderem, welchen Kontopfändungsschutz es gibt und wie man eine drohende Kontopfändung durch einen Antrag auf Pfändungsschutz abwenden kann.
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