Freier Mitarbeiter, abhängig beschäftigt oder scheinselbstständig? Kriterien für die Einstufung von freien Mitarbeitern und 'Festen Freien'
Freier Mitarbeiter, abhängig beschäftigt oder scheinselbstständig? Kriterien für die Einstufung von freien Mitarbeitern und 'Festen Freien'
(pressrelations) - In den letzten Jahren ist der Pauschalverdacht der 'Scheinselbstständigkeit' gegenüber Dienstverhältnissen ohne Arbeitsvertrag erfreulicherweise seltener geworden. Trotzdem gibt es nach wie vor Grauzonen. In denen sollten sich weder Auftraggeber noch Auftragnehmer ohne Not lange aufhalten.
In Geschäftsbeziehungen sollte man sich an den bekannten Selbstständigkeitskriterien orientieren und notfalls durch eine freiwillige Statusfeststellung rechtzeitig für Klarheit sorgen.
Wie sich 'Freiberufler', 'Freie Mitarbeiter' oder 'Feste Freie' unterscheiden und wie Sie eine Statusfestellung vornehmen, erklärt ein neuer Beitrag bei akademie.de:
Freier Mitarbeiter oder abhängig beschäftigt? Oder gar scheinselbstständig?
http://www.akademie.de/wissen/mitarbeiter-frei-oder-abhaengig
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Datum: 04.06.2012 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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