PresseKat - Achtung bei Fahrten in Frankreich: Alkoholschnelltest wird Pflicht.

Achtung bei Fahrten in Frankreich: Alkoholschnelltest wird Pflicht.

ID: 648632

Eine Information der Kanzlei PWB RechtsanwÀlte

(firmenpresse) - Jena, 30. Mai 2012. Ab dem 1. Juli 2012 wird das MitfĂŒhren eines Alkoholschnelltesters, dem so genannten ÉthylomĂštre, bei Fahrten in Frankreich Pflicht. Diese neue Regelung, so teilt die Kanzlei PWB RechtsanwĂ€lte (www.pwb-law.com) mit, gilt auch fĂŒr auslĂ€ndische Fahrer.

Wer ab dem 1. Juli 2012 zu unseren Nachbarn nach Frankreich fahren will, muss ein ÉthylomĂštre, also einen Alkohlschnelltester mit sich fĂŒhren. Das gilt fĂŒr alle Verkehrsteilnehmer, egal, ob sie mit dem Auto, dem Motorrad oder einem LKW unterwegs sind. Bis zum 31. Oktober 2012 bleibt ein Verstoß gegen die "RöhrchenmitfĂŒhrpflicht" ohne pekuniĂ€re Folgen, danach wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 11 Euro fĂ€llig.

In Frankreich und Deutschland gilt die 0,5 Promille-Grenze. Mit der EinfĂŒhrung des Alkoholschnelltests setzen die französischen Behörden auf die Vernunft der Autofahrer. So kann jeder nach Alkoholgenuss vor dem Fahrtantritt seinen Promillewert selbst ermitteln. So wollen die Franzosen die Verkehrssicherheit erhöhen, denn bei fast einem Drittel der tödlichen VerkehrsunfĂ€lle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. Die SchnelltestgerĂ€te gibt es fĂŒr ungefĂ€hr 1,50 Euro in Apotheken, Diskotheken und an Tankstellen. Übrigens ist das Röhrchen ein Einwegprodukt. Man muss also stets ein neues dabei haben.

Die ZuverlĂ€ssigkeit der Schnelltester hat der ADAC getestet, das Ergebnis ist allerdings weniger befriedigend: "Die fĂŒr den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten FĂ€llen ungefĂ€hr 0,5 Promille an. Auch wenn die PolizeigerĂ€te einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten".

Wer plant, mit dem Wagen in den Urlaub zu fahren, sollte sich generell ĂŒber Verkehrsregeln im Ausland erkundigen. Ein paar wichtige Regelungen, die im Ausland gelten, gibt es auf der Homepage der Kanzlei unter dem Motto "Andere LĂ€nder, andere Sitten. Wissenswertes fĂŒr Autofahrten im Ausland".





Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB RechtsanwÀlte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com


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Datum: 30.05.2012 - 12:25 Uhr
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