PresseKat - Tipps zum Investitionsabzugsbetrag - Das Timing ist entscheidend

Tipps zum Investitionsabzugsbetrag - Das Timing ist entscheidend

ID: 644071

Hauptziel des Investitionsabzugsbetrags ist es, betriebliche Anschaffungen zu fördern. Der richtige fachliche Rat kann dabei helfen, sich den Steuervorteil zu sichern.

(PresseBox) - Über einen steuermindernden Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei der Einkommensteuer sollen Betriebsinhaber die fĂŒr anstehende Investitionen nötige LiquiditĂ€t erhalten. Es werden also kĂŒnftige Abschreibungen steuerlich vorgezogen. Finanzverwaltung und Rechtsprechung gewĂ€hren die LiquiditĂ€tsspritze, die bis 2007 AnsparrĂŒcklage hieß, aber nur unter teilweise engen Voraussetzungen.
Da der IAB auf den konkreten Betrieb bezogen ist, ist eine RĂŒcklagenbildung dann nicht mehr zulĂ€ssig, wenn die Vornahme der vom Betriebsinhaber am Bilanzstichtag geplanten Investition im Zeitpunkt der Bildung ? also bei Aufstellung der Bilanz und deren Einreichung beim Finanzamt ? wegen zwischenzeitlicher VerĂ€ußerung oder Aufgabe des Betriebs nicht mehr durchfĂŒhrbar ist. Gleiches gilt, wenn der Landwirt im Zeitpunkt der Einreichung der SteuererklĂ€rungen beim Finanzamt bereits den Entschluss zur VerĂ€ußerung oder Aufgabe gefasst hatte.
Problemfall Realteilung gelöst
Zu den ProblemfĂ€llen gehören auch Sachverhalte, wie etwa die Einbringung von Betrieben in Personengesellschaften oder die Realteilung von Personengesellschaften. Den Fall der Realteilung einer Personengesellschaft hat jĂŒngst der Bundesfinanzhof (BFH) abgearbeitet. Auch hier wollte das Finanzamt den Abzug versagen, weil die letzte Bilanz der Personengesellschaft mit dem Abzugsbetrag erst dann beim Finanzamt eingereicht wurde, als diese nicht mehr bestand, sondern durch Realteilung an deren Stelle zwei Einzelunternehmen traten.
Die Finanzrichter genehmigten den IAB, weil anders als bei einer Betriebsaufgabe oder -verĂ€ußerung zwischen den verschiedenen dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Betriebsvermögen kraft Gesetzes eine rechtliche und wirtschaftliche KontinuitĂ€t besteht. Anders sieht es in EinbringungsfĂ€llen aus. Bringt der Landwirt seinen Betrieb zwischen Bilanzstichtag und Abgabe der SteuererklĂ€rung in eine Personengesellschaft ein, zum Beispiel eine Eltern-Kind-GbR, ist leider noch nicht abschließend geklĂ€rt, ob dies Stress fĂŒr einen gebildeten IAB auslöst. Zur Frage der buchwertverknĂŒpften BetriebsĂŒbertragung sind derzeit zwei Verfahren anhĂ€ngig. Klar ist hier nur der Fall der Einbringung eines Betriebs in eine GmbH, der fĂŒr den IAB eindeutig schĂ€dlich ist.




Im SchÀtzungsfall zulÀssig
LĂ€sst sich der Landwirt schĂ€tzen und reicht er seine SteuererklĂ€rungen erst im Einspruchsverfahren nach, lĂ€sst das Finanzamt keinen IAB mehr zu. Zu Unrecht, wie jetzt die obersten Finanzrichter in MĂŒnchen befunden haben. Die erstmalige Bildung eines IAB ist auch im Einspruchsverfahren gegen den SchĂ€tzungsbescheid zulĂ€ssig. Denn die Kundgabe der Investitionsabsicht kann und muss nur in der SteuererklĂ€rung bzw. in der beigefĂŒgten Gewinnermittlung durch Geltendmachung des IAB erfolgen, was aber auch noch dann möglich und zulĂ€ssig ist, wenn die SteuererklĂ€rung nicht im zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Abgabefrist, sondern erst im Einspruchsverfahren gegen den SchĂ€tzungsbescheid beim Finanzamt eingereicht wird.
Noch nicht geklĂ€rt ist der Fall, wenn ein Landwirt den Kauf einer Maschine plant, die in verschiedenen Betrieben Verwendung finden soll. Typischer Fall ist hier der Landwirt mit danebenstehenden Lohnunternehmen. Soll der Schlepper oder MĂ€hdrescher sowohl in der Landwirtschaft als auch im Gewerbe laufen, verweigert derzeit das Finanzamt den IAB. Auch hier muss der BFH als letzte Instanz noch tĂ€tig werden. Bis dahin gilt: Maschine kaufen und nur in einem Betrieb verwenden, bis die Behaltefrist abgelaufen ist oder die Finanzrichter positiv fĂŒr die Landwirte geurteilt haben.
Fazit:
Der IAB unterstĂŒtzt betriebliche Investitionen ? aber nur dann, wenn sie auch von der Finanzverwaltung zugelassen werden. Um Probleme zu vermeiden, sollten Betriebsinhaber rechtzeitig Rat einholen, wenn sie Investitionen planen oder tĂ€tigen.
www.ecovis.com

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen fĂŒr den Mittelstand und zĂ€hlt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 BĂŒros in Deutschland sowie den ĂŒber 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berĂ€t Familienunternehmen und inhabergefĂŒhrte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bĂŒndelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer, RechtsanwĂ€lte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurĂŒckgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant fĂŒr eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen fĂŒr den Mittelstand und zĂ€hlt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 BĂŒros in Deutschland sowie den ĂŒber 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berĂ€t Familienunternehmen und inhabergefĂŒhrte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bĂŒndelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer, RechtsanwĂ€lte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurĂŒckgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant fĂŒr eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com



drucken  als PDF  an Freund senden  MAVEY.de erweitert seine Angebotspalette um Nestlé-Kakaos. Nie wieder Angst / Hypnose-Doktor Dr. Norbert Preetz veröffentlicht Selbsthilfe-Buch
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.05.2012 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 644071
Anzahl Zeichen: 5100

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tipps zum Investitionsabzugsbetrag - Das Timing ist entscheidend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).

Betriebskosten:Ärger mit dem Mieter vermeiden ...

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien kommt es immer wieder zu Streitigkeiten rund um die Abrechnung der Betriebskosten. Ulrich Schlamminger, Rechtsanwalt bei Ecovis in Weiden, erlĂ€utert, worauf EigentĂŒmer achten sollten. Herr Schlamminger, welche ...

Drei Fragen zur BeschÀftigung von Migranten ...

Die Erfahrungen von Arbeitgebern mit der BeschĂ€ftigung von Migranten sind gut. Im Kurzinterview erklĂ€rt Steuerberater Ernst Knop, warum. Welche Erfahrungen haben Unternehmen aus Ihrem Mandantenkreis mit der BeschĂ€ftigung von FlĂŒchtlingen gemacht? ...

Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft