PresseKat - EANS-Hauptversammlung: BAUER Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: BAUER Aktiengesellschaft / Einberufung der
Hauptversammlung

ID: 640573

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

BAUER Aktiengesellschaft,Schrobenhausen
- ISIN DE 0005168108 - WKN 516810 -

Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre zu der am
Donnerstag, dem 28. Juni 2012, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) am
Firmensitz der BAUER Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529
Schrobenhausen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
BAUER Aktiengesellschaft ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011, sowie des
erlÀuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und 5, 315 Abs. 4 HGB

Entsprechend § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG wird hierzu erlÀutert: Der
Jahresabschluss wurde am 11. April 2012 durch den Aufsichtsrat
festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Daher ist zu diesem
Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG kein Beschluss zu fassen.

2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns des
GeschÀftsjahrs 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr
2011 in Höhe von 22.590.906,89 EUR wird wie folgt verwandt:

AusschĂŒttung an die AktionĂ€re von 0,50 EUR Dividende je
dividendenberechtigter StĂŒckaktie bei 17.131.000
dividendenberechtigten StĂŒckaktien 8.565.500,00
EUR

Gewinnvortrag 14.025.406,89




EUR

Ein gegebenenfalls auf nicht dividendenberechtigte StĂŒckaktien
entfallender Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die Mitglieder
des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011 zu entlasten.

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die Mitglieder
des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011 zu entlasten.

5. Beschlussfassung ĂŒber die Aufhebung des bestehenden genehmigten
Kapitals (§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft), die Schaffung
eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende SatzungsÀnderung

Die von der Hauptversammlung am 26. Juni 2008 erteilte und bisher
nicht ausgenutzte ErmÀchtigung zur Erhöhung des Grundkapitals um bis
zu 2.000.000,00 EUR lÀuft am 25. Juni 2013 und damit voraussichtlich
vor der ordentlichen Hauptversammlung 2013 aus. Daher soll ein neues
genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit die Gesellschaft auch in
den kommenden Jahren hierdurch bei Bedarf ihre Eigenmittel verstÀrken
kann.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Die von der Hauptversammlung am 26. Juni 2008 dem Vorstand
erteilte ErmÀchtigung, das Grundkapital bis zum 25. Juni 2013 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(genehmigtes Kapital 2008), wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der
Eintragung des nachfolgend unter lit. b) und lit. c) zu
beschließenden neuen genehmigten Kapitals in das Handelsregister
aufgehoben.

b) Der Vorstand wird ermÀchtigt, das Grundkapital bis zum 27.
Juni 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um
bis zu insgesamt 7.300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender StĂŒckaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu
erhöhen (genehmigtes Kapital 2012). Den AktionÀren steht
grundsÀtzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den AktionÀren
auch mittelbar gewĂ€hrt werden gemĂ€ĂŸ § 186 Absatz 5 AktG.

Der Vorstand wird jedoch ermÀchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der AktionĂ€re in folgenden FĂ€llen auszuschließen:

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,

- bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum
Zeitpunkt der endgĂŒltigen Festlegung des Ausgabepreises nicht
wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemĂ€ĂŸ § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des
vorhandenen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der AusĂŒbung dieser ErmĂ€chtigung ĂŒberschreiten. Auf
diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder
entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wÀhrend der
Laufzeit dieser ErmÀchtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung
aufgrund anderer ErmÀchtigungen unter Bezugsrechtsausschluss
verĂ€ußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind,

- zum Ausgleich von SpitzenbetrÀgen.

Die insgesamt aufgrund der vorstehenden ErmÀchtigungen unter
Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dĂŒrfen 20 % des vorhandenen
Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ErmÀchtigung
noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ĂŒberschreiten.

Der Vorstand wird ferner ermÀchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer DurchfĂŒhrung
sowie den Inhalt der Aktienrechte festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermÀchtigt, die Fassung des § 4 der Satzung
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2012
und, falls das genehmigte Kapital 2012 bis zum 27. Juni 2017 nicht
oder nicht vollstÀndig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der
ErmÀchtigung zu Àndern.

c) § 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt vollstÀndig neu
gefasst:

"Der Vorstand ist ermÀchtigt, das Grundkapital bis zum 27. Juni 2017
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt 7.300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
lautender StĂŒckaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(genehmigtes Kapital 2012). Den AktionÀren steht grundsÀtzlich ein
Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den AktionÀren auch mittelbar
gewĂ€hrt werden gemĂ€ĂŸ § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist jedoch ermÀchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der AktionĂ€re in folgenden FĂ€llen auszuschließen:

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,

- bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum
Zeitpunkt der endgĂŒltigen Festlegung des Ausgabepreises nicht
wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemĂ€ĂŸ § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des
vorhandenen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der AusĂŒbung dieser ErmĂ€chtigung ĂŒberschreiten. Auf
diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder
entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wÀhrend der
Laufzeit dieser ErmÀchtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung
aufgrund anderer ErmÀchtigungen unter Bezugsrechtsausschluss
verĂ€ußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind,

- zum Ausgleich von SpitzenbetrÀgen.

Die insgesamt aufgrund der vorstehenden ErmÀchtigungen unter
Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dĂŒrfen 20 % des vorhandenen
Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ErmÀchtigung
noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ĂŒberschreiten.

Der Vorstand ist ferner ermÀchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer DurchfĂŒhrung
sowie den Inhalt der Aktienrechte festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermÀchtigt, die Fassung des § 4 der Satzung
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2012
und, falls das genehmigte Kapital 2012 bis zum 27. Juni 2017 nicht
oder nicht vollstÀndig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der
ErmÀchtigung zu Àndern."

6. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2012

Auf Empfehlung des PrĂŒfungsausschusses schlĂ€gt der Aufsichtsrat vor,
die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum
AbschlussprĂŒfer und KonzernabschlussprĂŒfer fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
zu wÀhlen.

***

II. Bericht des Vorstandes gemĂ€ĂŸ §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4
Satz 2 Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 5

Die von der Hauptversammlung am 26. Juni 2008 erteilte, in § 4 Abs. 4
der Satzung eingetragene und bisher nicht ausgenutzte ErmÀchtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.000.000,00 EUR lÀuft am
25. Juni 2013 und damit voraussichtlich vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2013 aus. Um dem Vorstand der Gesellschaft auch in
zeitlicher Hinsicht die volle FlexibilitÀt zur Nutzung der
ErmÀchtigungsgrundlage einzurÀumen, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, die ErmÀchtigung zur Kapitalerhöhung in § 4 Abs. 4
der Satzung aufzuheben und durch eine neue ErmÀchtigung mit einer
Laufzeit bis zum 27. Juni 2017 zu ersetzen. Der Vorstand der
Gesellschaft soll hierdurch ermÀchtigt werden, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt 7.300.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber
lautender StĂŒckaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(genehmigtes Kapital 2012).

Hierdurch bleibt der Vorstand in einem angemessenen Rahmen in der
Lage, auch ĂŒber den 25. Juni 2013 hinaus die Eigenkapitalausstattung
der Gesellschaft den geschÀftlichen und rechtlichen Erfordernissen
anzupassen und kurzfristig auf auftretende Finanzierungserfordernisse
im Zusammenhang mit der Umsetzung von strategischen Entscheidungen zu
reagieren. Dazu muss die Gesellschaft - unabhÀngig von konkreten
AusnutzungsplĂ€nen - stets ĂŒber die notwendigen Instrumente der
Kapitalbeschaffung verfĂŒgen. GĂ€ngige AnlĂ€sse fĂŒr die Inanspruchnahme
eines genehmigten Kapitals sind die StÀrkung der Eigenkapitalbasis
und die Finanzierung von Beteiligungserwerben. Da Entscheidungen ĂŒber
die Deckung eines Kapitalbedarfs in der Regel kurzfristig zu treffen
sind, ist es wichtig, dass die Gesellschaft hierbei nicht vom
Rhythmus der jÀhrlichen Hauptversammlungen abhÀngig ist. Mit dem
Instrument des genehmigten Kapitals hat der Gesetzgeber diesem
Erfordernis Rechnung getragen.

Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2012 haben die AktionÀre
grundsÀtzlich ein Bezugsrecht. Die Aktien können im Rahmen eines
gesetzlichen Bezugsrechts den AktionÀren auch mittelbar gewÀhrt
werden gemĂ€ĂŸ § 186 Abs. 5 AktG. Bei dem zur Beschlussfassung
vorgeschlagenen genehmigten Kapital 2012 ist jedoch mit Zustimmung
des Aufsichtsrats ein Ausschluss des Bezugsrechts der AktionÀre in
den nachfolgend erlÀuterten FÀllen möglich:

- Das Bezugsrecht der AktionÀre soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden
können. Damit wird der Vorstand in die Lage versetzt, Aktien der
Gesellschaft in geeigneten EinzelfÀllen zum Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen
WirtschaftsgĂŒtern einzusetzen. In Verhandlungen kann sich die
Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung fĂŒr solche GeschĂ€fte nicht
Geld, sondern Aktien anzubieten. Durch das genehmigte Kapital
gekoppelt mit einem entsprechenden Bezugsrechtsausschluss soll die
BAUER Aktiengesellschaft in die Lage versetzt werden, ohne
Beanspruchung der Fremdkapitallinien und liquiditÀtsschonend in
geeigneten FĂ€llen Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an
anderen Unternehmen oder andere WirtschaftsgĂŒter von Dritten gegen
Ausgabe von Aktien zu erwerben, wodurch der Handlungsspielraum des
Vorstands im internationalen Wettbewerb deutlich erhöht wird. Gerade
bei den immer grĂ¶ĂŸer werdenden Unternehmenseinheiten, die bei
derartigen GeschÀften betroffen sind, können die Gegenleistungen oft
nicht in Geld erbracht werden, ohne die LiquiditÀt der Gesellschaft
zu strapazieren oder den Grad der Verschuldung in nicht
wĂŒnschenswertem Maße zu erhöhen.

Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung
der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils
der vorhandenen AktionÀre. Bei EinrÀumung eines Bezugsrechts wÀre
aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an
Unternehmen oder von sonstigen WirtschaftsgĂŒtern gegen GewĂ€hrung von
Aktien nicht möglich und die damit fĂŒr die Gesellschaft und die
AktionÀre verbundenen Vorteile wÀren nicht erreichbar. Im Einzelfall
wird der Vorstand sorgfĂ€ltig prĂŒfen, ob er von dem genehmigten
Kapital 2012 Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn
der betroffene Erwerb im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.
Die Emission von Aktien gegen Sacheinlagen setzt voraus, dass der
Wert der Sachleistung in einem angemessenen VerhÀltnis zum Wert der
Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der
Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der
Gesellschaft und ihrer AktionÀre angemessen gewahrt bleiben und ein
angemessener Ausgabebetrag erzielt wird.

- Mit Zustimmung des Aufsichtsrats soll das Bezugsrecht zudem
ausgeschlossen werden können, wenn die neuen Aktien bei
Barkapitalerhöhungen gemĂ€ĂŸ § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag
ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich
unterschreitet. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll
die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig gĂŒnstige
Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe
Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine
grĂ¶ĂŸtmögliche StĂ€rkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige
Kapitalerhöhung fĂŒhrt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit
grundsÀtzlich zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare
Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der AktionÀre, weil es in der Regel
zu einem geringeren Abschlag als bei einer Bezugsrechtsemission
kommt. Sie liegt somit im Interesse der Gesellschaft. ZusÀtzlich kann
mit einer derartigen Kapitalerhöhung auch die Gewinnung neuer
AktionÀrsgruppen angestrebt werden.

Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemĂ€ĂŸ § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegebenen Aktien dĂŒrfen insgesamt 10 % des vorhandenen
Grundkapitals nicht ĂŒberschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der ErmÀchtigung. Auf
diese Begrenzung ist die VerĂ€ußerung eigener Aktien anzurechnen,
sofern sie wÀhrend der Laufzeit dieser ErmÀchtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts gemĂ€ĂŸ §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4
AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien
anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit
Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben
werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen wÀhrend
der Laufzeit dieser ErmÀchtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in
entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben
werden. Durch diese Vorgaben wird dem BedĂŒrfnis der AktionĂ€re nach
einem VerwÀsserungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen.

Bei der Ausnutzung der vorgeschlagenen ErmÀchtigung wird der Vorstand
mit der Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag so nahe am
aktuellen Börsenkurs festlegen wie unter BerĂŒcksichtigung der
jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich. Aufgrund der Anbindung
an den Börsenkurs wird ein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil
fĂŒr die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen AktionĂ€re verhindert. Die
AktionÀre haben aufgrund des börsenkursnahen Ausgabepreises der neuen
Aktien und aufgrund der grĂ¶ĂŸenmĂ€ĂŸigen Begrenzung der
bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung grundsÀtzlich die Möglichkeit,
ihre Beteiligungsquote durch Erwerb der erforderlichen Aktien zu
annĂ€hernd gleichen Bedingungen ĂŒber die Börse aufrechtzuerhalten. Der
Vorstand wird sich bei der Inanspruchnahme der ErmÀchtigung um eine
den Kapitalmarkt schonende Ausgabe der neuen Aktien aus der
Kapitalerhöhung bemĂŒhen. Die Vermögens- wie auch die
Stimmrechtsinteressen der AktionÀre bleiben bei einer Ausnutzung des
genehmigten Kapitals 2012 unter Ausschluss des Bezugsrechts damit
angemessen gewahrt, wÀhrend der Gesellschaft im Interesse aller
AktionÀre weitere HandlungsspielrÀume eröffnet werden.

- Falls der Vorstand von den vorgenannten ErmÀchtigungen zum
Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, soll der Vorstand auch
im Rahmen des genehmigten Kapitals ermÀchtigt sein, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re fĂŒr SpitzenbetrĂ€ge
auszuschließen, die aufgrund der Festlegung des BezugsverhĂ€ltnisses
entstehen. Dies ermöglicht die erleichterte Abwicklung einer
Bezugsrechtsemission, wenn sich aufgrund des Emissionsvolumens oder
zur Darstellung eines praktikablen BezugsverhÀltnisses SpitzenbetrÀge
ergeben. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der AktionÀre
ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse
oder in sonstiger Weise bestmöglich fĂŒr die Gesellschaft verwertet.
Der mögliche VerwÀsserungseffekt ist aufgrund der BeschrÀnkung auf
SpitzenbetrÀge gering und daher sachlich gerechtfertigt.

Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals 2012 betrÀgt insgesamt bis zu
7.300.000,00 EUR. Dies entspricht insgesamt bis zu rund 10 % des zum
Zeitpunkt der ErmÀchtigung vorhandenen Grundkapitals der
Gesellschaft. Mit Blick auf entsprechende Erwartungen internationaler
Investoren ist jedoch gleichwohl eine ausdrĂŒckliche Begrenzung auf 20
% des vorhandenen Grundkapitals fĂŒr Kapitalerhöhungen mit
BezugsrechtsauschlĂŒssen vorgesehen.

PlĂ€ne fĂŒr eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit
nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfĂ€ltig prĂŒfen, ob er
von der ErmÀchtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der AktionÀre Gebrauch machen wird. Er wird dies nur
dann tun, wenn es nach EinschÀtzung des Vorstands und des
Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer AktionÀre
liegt. Die vorgeschlagene Laufzeit des genehmigten Kapitals 2012
entspricht dem gesetzlich zulÀssigen Rahmen. Im Falle der konkreten
Ausnutzung der vorgeschlagenen ErmÀchtigung wird der Vorstand in der
auf die Ausnutzung folgenden ordentlichen Hauptversammlung darĂŒber
berichten.

***

III. Weitere Angaben zur Einberufung

Grundkapital und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 73.001.420,45 EUR
eingeteilt in 17.131.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag (StĂŒckaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
AusĂŒbung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur AusĂŒbung des Stimmrechts sind gemĂ€ĂŸ § 16 Abs. 1 der Satzung nur
diejenigen AktionÀre berechtigt, die sich in Textform bei
nachfolgender Stelle angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen
haben. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotfĂŒhrende Institut aus.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung, das ist der 7. Juni 2012, 0:00 Uhr, (Record Date) zu
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes mĂŒssen
spÀtestens bis zum 21. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse
in deutscher oder englischer Sprache zugehen:

Bauer Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV(at)Xchanging.com

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei bezeichneter Stelle werden den AktionÀren Eintrittskarten mit
einem Vollmachtsformular fĂŒr die Hauptversammlung ĂŒbersandt.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine
zusÀtzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag
(Record Date) ist das entscheidende Datum fĂŒr den Umfang und die
AusĂŒbung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft gilt fĂŒr die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die AusĂŒbung des Stimmrechts als AktionĂ€r nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
VerĂ€nderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfĂŒr
keine Bedeutung. AktionÀre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen. AktionĂ€re, die sich ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts berechtigt, wenn
Sie die Aktien nach dem Record Date verĂ€ußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und ist
kein relevantes Datum fĂŒr eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren fĂŒr die Stimmabgabe durch einen BevollmĂ€chtigten AktionĂ€re
können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht auch durch einen
BevollmĂ€chtigten, zum Beispiel durch die depotfĂŒhrende Bank, eine
AktionĂ€rsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausĂŒben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des
AktionĂ€rs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemĂ€ĂŸ den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft
bedĂŒrfen der Textform.

Der Nachweis der BevollmÀchtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den BevollmÀchtigten vorgewiesen werden oder
durch ErklĂ€rung gegenĂŒber der Gesellschaft per Post oder per Telefax
oder elektronisch per E-Mail bis spÀtestens 27. Juni 2012, 24:00 Uhr
an die folgende Adresse erfolgen:

BAUER Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 MĂŒnchen
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: hv2012(at)bauer.de

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemĂ€ĂŸ
angemeldeten Personen mit der Eintrittskarte zugesendet.

Die vorstehenden Regelungen ĂŒber die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den
Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, AktionÀrsvereinigungen
oder diesen nach § 135 AktG Gleichgestellte. Hier können
Besonderheiten gelten. Daher bitten wir unsere AktionÀre, die eine
BevollmÀchtigung von Kreditinstituten, AktionÀrsvereinigungen oder
diesen nach § 135 AktG Gleichgestellte beabsichtigen, sich bezĂŒglich
der Form der Vollmachten mit diesen rechtzeitig abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren AktionÀren weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen der
Textform. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmĂ€chtigt werden, mĂŒssen diesen in jedem Fall Weisungen fĂŒr die
AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungĂŒltig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemĂ€ĂŸ abzustimmen.
Einzelheiten sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den
ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldeten AktionĂ€ren ĂŒbersandt werden. Vollmacht und
Weisungen mĂŒssen spĂ€testens am 27. Juni 2012, 24:00 Uhr unter BAUER
Aktiengesellschaft, c/o Computershare HV-Services AG, Prannerstraße
8, 80333 MĂŒnchen, Telefax: +49 89 30903 74675, E-Mail:
hv2012(at)bauer.de eingegangen sein. Nach dem 27. Juni 2012, 24:00 Uhr
können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die
vorstehend genannte Adresse nicht mehr geÀndert werden. Ein Widerruf
bei Teilnahme an der Versammlung bleibt unberĂŒhrt. Auch bei einer
BevollmÀchtigung der von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreter mĂŒssen die Anmeldung des AktionĂ€rs und die
Bescheinigung des depotfĂŒhrenden Instituts ĂŒber den Anteilsbesitz
nach den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen.

Daneben wird zusĂ€tzlich fĂŒr an der Hauptversammlung teilnehmende
AktionÀre, die diese vor der Abstimmung verlassen, die Möglichkeit
bestehen, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
bei Verlassen der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen fĂŒr die
AusĂŒbung des Stimmrechts zu erteilen.

BevollmÀchtigt ein AktionÀr mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurĂŒckweisen. Eine
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen
Formulare zur BevollmÀchtigung bzw. BevollmÀchtigung und
Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter besteht nicht.

Rechte der AktionÀre: ErgÀnzung der Tagesordnung AktionÀre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können gemĂ€ĂŸ § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass GegenstÀnde auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine BegrĂŒndung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand zu richten. TagesordnungsergĂ€nzungsverlangen mĂŒssen
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also
spÀtestens bis zum 28. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten,
derartige Verlangen an folgende Adresse zu ĂŒbersenden:

BAUER Aktiengesellschaft
- Vorstand -
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen

Die betreffenden AktionÀre haben nachzuweisen, dass sie mindestens
seit dem 28. MĂ€rz 2012, 0:00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an
Aktien sind.

Rechte der AktionÀre: AntrÀge und WahlvorschlÀge Jeder AktionÀr ist
berechtigt, AntrĂ€ge zu Punkten der Tagesordnung gemĂ€ĂŸ § 126 Abs. 1
AktG oder WahlvorschlĂ€ge zur Wahl des AbschlussprĂŒfers und des
KonzernabschlussprĂŒfers gemĂ€ĂŸ § 127 AktG zu ĂŒbersenden. Die
Gesellschaft wird AntrÀge und WahlvorschlÀge von AktionÀren
einschließlich des Namens des AktionĂ€rs, der BegrĂŒndung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.bauer.de in
der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung, soweit gesetzlich
vorgeschrieben, zugÀnglich machen, wenn der AktionÀr mindestens 14
Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. Juni 2012, 24:00 Uhr, der
Gesellschaft einen zulÀssigen Antrag zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit BegrĂŒndung oder einen zulĂ€ssigen Wahlvorschlag mit
den gesetzlich geforderten Angaben ĂŒbersandt hat. Ein Wahlvorschlag
braucht unter anderem dann nicht zugÀnglich gemacht zu werden, wenn
er nicht Namen, ausgeĂŒbten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthĂ€lt.
Ein Wahlvorschlag braucht nicht begrĂŒndet zu werden. AktionĂ€re werden
gebeten, Ihre AktionĂ€rseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des
Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:

BAUER AG
Investor Relations
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Fax: +49 8252 97- 2900
E-Mail: hv2012(at)bauer.de

Rechte der AktionÀre: Auskunftsrecht Jedem AktionÀr ist auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft ĂŒber Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
AktionÀre und AktionÀrsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frĂŒhzeitig
an o.g. Adresse zu ĂŒbersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung fĂŒr die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberĂŒhrt.

***

IV. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2011 mit dem Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011
mit dem Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats ĂŒber das
GeschĂ€ftsjahr 2011, der Vorschlag des Vorstands fĂŒr die Verwendung
des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Vorstands gemĂ€ĂŸ §§ 203 Abs. 3
Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5 liegen von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den GeschÀftsrÀumen der BAUER
Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhÀlt jeder AktionÀr
unverzĂŒglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind
zudem gemĂ€ĂŸ § 124a AktG ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bauer.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung
zugÀnglich und werden auch in der Hauptversammlung am 28. Juni 2012
ausliegen. Auf dieser Internetseite werden nach Abschluss der
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Schrobenhausen, im Mai 2012
BAUER Aktiengesellschaft
Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
Christopher Wolf
Investor Relations
BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Tel.: +49 8252 97-1797
Fax: +49 8252 97-2900
investor.relations(at)bauer.de
www.bauer.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
D-86529 Schrobenhausen
Telefon: +49 (0)8252-97-1797
FAX: +49 (0)8252-97-2900
Email: investor.relations(at)bauer.de
WWW: http://www.bauer.de
Branche: Bau
ISIN: DE0005168108
Indizes: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Freiverkehr: Berlin, MĂŒnchen, Hamburg, DĂŒsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Sumitomo (SHI) Cyclo Drive Germany auf der Automatica 2012 - KraftĂŒbertragung ohne Spiel Firmenbesichtigung von HAAS Automation Inc. in den USA
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.05.2012 - 16:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 640573
Anzahl Zeichen: 33797

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Maschinenbau



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: BAUER Aktiengesellschaft / Einberufung der
Hauptversammlung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BAUER Aktiengesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).


Alle Meldungen von BAUER Aktiengesellschaft