PresseKat - Für Erwachsene und Minderjährige: Internationale Reisevollmachten fürärztliche Behandlungen

Für Erwachsene und Minderjährige: Internationale Reisevollmachten fürärztliche Behandlungen

ID: 637605

(firmenpresse) - Frühling und Sommer bedeuten auch immer Urlaubszeit, vom Kurzurlaub über den Jahresurlaub bis hin zu einem mehrmonatigen Aufenthalt im Ausland. Auch auf Reisen kann man unerwartet erkranken, eine bestehende Erkrankung kann sich verschlimmern oder es passiert ein Unfall mit schweren Verletzungen.

Es stellt sich dann die Frage, ob eine in Deutschland verfasste General- und Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung vor Ort akzeptiert werden, so dass der Bevollmächtigte auch für den Vollmachtgeber im entsprechenden Land handeln- bzw. seinem Willen Gehör verschaffen kann.

Diese Fragen werden um so drängender, wenn im Ausland ein Zweiwohnsitz begründet wird, insbesondere als Alterssitz und folglich auch Vorsorge für den Fall der altersbedingten Gebrechlichkeit getroffen werden muss.

Was zudem oft vergessen wird: Auch wenn Minderjährige ohne ihre Eltern, aber in Begleitung eines anderen Erwachsenen auf Reisen gehen, bedarf es der Vorsorge für Krankheitsfälle. Eine Reisevollmacht, die eine entsprechende Erlaubnis der Eltern zum Inhalt hat, enthält für medizinische Behandlungen keine Regelungen. Dazu bedarf es einer gesonderten Vollmacht.

Rechtsanwältin Karin M. Schmidt, spezialsiert auf die rechtliche Vorsorge im In- und Ausland, hat auf ihrer Homepage http://www.patientenverfuegungen.eu pünktlich mit Beginn der Reisezeit eine neue Rubrik "Reisen und Vollmacht" gestaltet mit umfassenden Informationen zu dieser Thematik einschließlich der Bestellmöglichkeit für entsprechende Formulare.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Frau Rechtsanwältin Schmidt ist langjährige Referentin bei Bildungsträgern und berufsständischen Vereinigungen zum Thema Patientenverfügungen und gefragte Ansprechpartnerin für die Medien. Sie hat sich auf vorsorgende rechtliche Gestaltungen spezialisiert, insbesondere Vollmachten, Patientenverfügungen und Testamente.



PresseKontakt / Agentur:

Anwaltskanzlei Schmidt
Karin M. Schmidt
Emil-Gött-Str. 6
79102 Freiburg i. Br.
schmidt(at)patientenverfuegungen.eu
+49(0)761.275539
http://www.patientenverfuegungen.eu



drucken  als PDF  an Freund senden  London Die besten Hotels und Unterkünfte Deutschlands, Europas und der Welt / 1.300 der auf Zoover gelisteten 250.000 Unterkünfte werden mit dem Zoover Award 2012 geehrt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.05.2012 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 637605
Anzahl Zeichen: 1575

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karin M. Schmidt
Stadt:

Freiburg i. Br.


Telefon: +49(0)761.275539

Kategorie:

Freizeitindustrie


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Für Erwachsene und Minderjährige: Internationale Reisevollmachten fürärztliche Behandlungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Schmidt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Leitfaden"Rechtliche Vorsorge"kostenlos ...

Kurz und bündig das Wesentliche auf den Punkt zu bringen, ist Ziel des Leitfadens zur rechtlichen Vorsorge, der kostenlos -vorerst nur im ibook store- zum download auf das ipad zur Verfügung steht. Download unter http://itunes.apple.com/de/book/re ...

Anwaltshotline zur Rechtlichen Vorsorge eingerichtet ...

Wie treffe ich richtig Vorsorge für den Ernstfall bei Krankheit, Gebrechlichkeit und Tod? Die Praxis zeigt, dass Verunsicherung und Irrtümer die Regel sind und dies trotz oder gerade wegen der Flut an Informationen, die zu dieser Thematik mittlerwe ...

Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Schmidt