Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung verlĂ€ngert sich fĂŒr Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins
(firmenpresse) - Viele Steuerpflichtige schieben die SteuererklĂ€rung gerne vor sich her. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und sich der Aufgabe alleine stellen will, muss jetzt aber tĂ€tig werden. âDie Abgabefrist fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung 2011 endet am 31. Mai 2012â, erklĂ€rt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Es gibt jedoch Ausnahmen: âWird zur Erstellung der EinkommensteuererklĂ€rung Expertenhilfe in Anspruch genommen, verlĂ€ngert sich der Abgabetermin auf den 31. Dezember 2012.â Das gilt zum Beispiel auch fĂŒr Arbeitnehmer und Rentner, die Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sind. Der bundesweit tĂ€tige Verein rĂ€t daher, bevor die Zeit fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung zu knapp wird und eine Mahnung droht, sich rechtzeitig an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.
Zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung verpflichtet sind ĂŒbrigens alle Arbeitnehmer, die auf ihrer Lohnsteuerkarte FreibetrĂ€ge eingetragen haben. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V sind zur Abgabe verpflichtet. Das gilt genauso fĂŒr Personen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ALG I oder Krankengeld bezogen haben. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die gesamte Steuerlast aus, da sie den Steuersatz erhöhen. âLiegen die Lohnersatzleistungen ĂŒber 410 Euro im Jahr, muss dem Finanzamt eine SteuererklĂ€rung vorgelegt werdenâ, unterstreicht Gudrun Steinbach. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist die SteuererklĂ€rung ebenfalls obligatorisch.
Der Papierkram mag vielen zwar lĂ€stig erscheinen, er kann aber auch zu interessanten Erstattungen fĂŒhren. Wenn fĂŒr 2011 Werbungskosten, auĂergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist eine Steuererstattung möglich. FĂŒr ihre Mitglieder hat die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. fĂŒr das Steuerjahr 2010 beispielsweise im Schnitt 1.172 Euro herausgeholt. Wer sich Hilfe von Experten holt, verlĂ€ngert also nicht nur die Abgabefrist um sieben Monate, sondern kann oftmals die Möglichkeiten der Steuergesetzgebung besser ausschöpfen.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein:
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in MĂŒnchen wurde 1966 gegrĂŒndet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der gröĂten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen gefĂŒhrt werden.
Gudrun Steinbach (Vorstand)
ZustĂ€ndig fĂŒr die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
RiesstraĂe 17
80992 MĂŒnchen
Telefon: (089) 278 131 13
Telefax: (09402) 503 523
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de
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