(ots) - Wem die Kündigung der Wohnung ins Haus flattert,
sollte das Schreiben genau lesen. Denn nicht immer ist die Begründung
rechtens. Das Immobilienportal Immonet weiß, wie Sie dann am besten
vorgehen und wo Sie sich über Ihre Rechte informieren können.
Kein Grund zu kündigen
Benötigt der Vermieter die Wohnung selbst oder sollen
Familienangehörige einziehen, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarf
kündigen. Auch wenn eine Pflegekraft einziehen soll, ist das ein
berechtigter Grund für eine Kündigung.
Dabei kann der Immobilienbesitzer den Mieter aber nicht von heute
auf morgen auf die Straße setzen. Wer bis zu fünf Jahre in seiner
Wohnung lebt, hat drei Monate Zeit, um auszuziehen. Bei bis zu acht
Jahren Wohnzeit muss man sich innerhalb von einem halben Jahr eine
neue Bleibe suchen und bei der Mietdauer von zehn Jahren hat man neun
Monate lang Zeit für die Suche.
Dabei ist der Vermieter dazu verpflichtet, genau zu begründen,
warum er die Wohnung nutzen möchte. Keine zulässigen Gründe sind:
- der Wunsch in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen
- die Wohnung nur wenige Monate nutzen zu wollen
- das Wohneigentum für gelegentliche Übernachtungen zu
benötigen
- wenn die gehbehinderte Oma in die Wohnung im 6. Stock
untergebracht werden soll und kein Fahrstuhl vorhanden
ist. Vor Gericht würde die Wohnung dann als ungeeignet
eingestuft werden.
Wenn es bereits Zoff mit dem Vermieter gab, liegt der Verdacht
nahe, dass der Wohnungsbesitzer den Mieter loswerden will. Gerade
dann sollte man sich das Kündigungsschreiben genau durchlesen. Da das
deutsche Mietrecht kompliziert ist und häufig von Fall zu Fall
entschieden wird, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Wichtig: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Kenne deine Rechte
Wer sich gut informiert, ist bei Mietstreitigkeiten klar im
Vorteil. So können Sie schnell reagieren und sind rechtlich auf der
sicheren Seite. Infos rund ums Mietrecht finden Sie auch auf Immonet.
In der Rubrik "Urteil der Woche" informieren Sie Immobilienanwälte in
regelmäßigen Abständen über die aktuelle Rechtsprechung. Außerdem
finden Sie unter "Tipps für Mieter" alles zu Themen wie Mietvertrag,
Zwischenmiete oder Wohnberechtigungsschein.
Wo bekommt man Unterstützung? Kostenlose Hilfe erhält man bei
Mietervereinen oder beim Mieterbund. Diese bieten Sprechstunden vor
Ort oder telefonische Beratung an. Der Nachteil: Man muss Mitglied
sein, um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.
Allerdings kann man bereits am Tag der Beitrittserklärung vom Service
der Vereine profitieren - vorausgesetzt man hat den Beitrag gezahlt.
Wer sich keinem Verein anschließen will, kann sich an einen Anwalt
für Mietrecht wenden. Der berät und lotet die Chance einer Klage aus.
Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.
Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/eigenbedarf.html
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