PresseKat - Neues BDSG: Kleine Schritte in die (fast) richtige Richtung

Neues BDSG: Kleine Schritte in die (fast) richtige Richtung

ID: 63249

Ende Oktober hat das BMI den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits“ vorgelegt. Die Bundesregierung reagiert damit auf Datenschutzskandale der jüngsten Zeit. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt grundsätzlich, das die in der Praxis festgestellten Defizite durch zügige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen behoben werden sollen. In der vorliegenden Form würden allerdings viele der vorgeschlagenen Änderungen das Gesetz unnötig verkomplizieren und so eine weitere Bürokratisierung des Datenschutzes bewirken.

(firmenpresse) - Der Gesetzentwurf löst lediglich punktuell einige Fragestellungen bei der Datenverwendung zur Werbung, Markt- und Meinungsforschung. Nach wie vor mangelt es an einer grundlegenden Änderung des Datenschutzgesetzes. Die dringenden Fragen zur Zulässigkeit von Datenverwendungen bleiben unbeantwortet, etwa im Arbeitsverhältnis, bei der Verwendung von Daten in öffentlichen Netzen oder beim Einsatz von Überwachungstechniken. Bekannte Defizite im Gesetzesvollzug wie fehlende Bußgeldvorschriften werden nicht beseitigt. Auch neuere Instrumente wie eine ausgeprägte Transparenz der Datenverarbeitung oder zu veröffentlichende Prüfungsberichte finden keinen Eingang in den Entwurf. Die vorgeschlagene Informationspflicht über Datenschutzverletzungen greift eine langjährige Forderung des BvD auf, ist in der beabsichtigten Form allerdings wenig praktikabel und zugleich unübersichtlich.

Der Gesetzgeber ringt um eine stärkere Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten, um präventiv den Datenmissbrauchsmöglichkeiten etwas entgegenzusetzen. Der aktuelle Versuch ist leider misslungen: Eine Regelung zur Kostentragung von Fortbildungen beseitigt nicht den Missstand, dass es überhaupt keinen Standard für die Qualifikation von Datenschutzbeauftragten gibt.

„Welche Fortbildungsinhalte werden in einer solchen Situation gefördert?“, fragt Rechtsanwalt Marco Biewald, der als Stellvertretender Vorsitzender den BvD bei der Verbändeanhörung am 30. Oktober in Berlin vertritt. „Wenn jemand - wie vorgeschlagen - zur allgemeinen Kostenübernahme verpflichtet werden soll, bleibt ohne Qualitätsmaßstäbe nur der Preis als einziges Steuerungskriterium übrig. Eine solche qualitätsunabhängige Pflicht verzerrt den Wettbewerb weiter zu Ungunsten der seriösen Weiterbildungsstellen.“

Darüber hinaus löst diese Verpflichtung nicht die weiteren Schwierigkeiten des Datenschutzbeauftragten. Biewald dazu: „Auch wenn ich mich fortbilden kann, stehe ich weiter vor Problemen: Ich werde gar nicht oder viel zu spät in Planungen einbezogen, bleibe von Überprüfungen ausgeschlossen, schlecht informiert und kann unter Druck gesetzt werden. Der schwache Kündigungsschutz verhindert nach wie vor eine objektive, unabhängige Prüfungsmöglichkeit durch den angestellten Datenschutzbeauftragten.“





Der Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes ist grundsätzlich positiv und füllt endlich eine gesetzliche Lücke, dennoch besteht auch hier Korrekturbedarf an zahlreichen Punkten. Verwunderlich ist, dass der geplante Datenschutzauditausschuss seine Aufgaben (u.a. die Stärkung der organisatorischen Stellung des Beauftragten für den Datenschutz) ausgerechnet ohne den zuständigen Berufsverband lösen möchte.

Die vollständige Stellungnahme des BvD ist im Internet unter www.bvdnet.de/themen zu finden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 450 Mitglieder sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und Behörden bestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle:



PresseKontakt / Agentur:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
Budapester Straße 31
10787 Berlin

Internet: http://www.bvdnet.de
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle(at)bvdnet.de

Telefon: (030) 21964397
Telefax : (030) 21964392



drucken  als PDF  an Freund senden  Schleichende Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in NRW muss verhindert werden Terror aus dem Rechner
Bereitgestellt von Benutzer: Datenschutz
Datum: 31.10.2008 - 20:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 63249
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Steffen Schröder
Stadt:

Berlin


Telefon: 035771/64724

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 30.09.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 354 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues BDSG: Kleine Schritte in die (fast) richtige Richtung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BvD-Herbsttagung: Wirtschaft trifft Aufsicht ...

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. bera?t auf seiner Herbsttagung in Stuttgart ein halbes Jahr vor dem Start der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) u?ber den Stand der Vorbereitungen. Wir laden Sie herzlich ein, m ...

Alle Meldungen von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.