Organstreitverfahren betreffend Bundespräsidentenwahl: Ausschluss des Bundesverfassungsrichters Müller
Organstreitverfahren betreffend Bundespräsidentenwahl: Ausschluss des Bundesverfassungsrichters Müller
(pressrelations) - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in zwei Organstreitverfahren entschieden, dass Bundesverfassungsrichter Müller von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen ist.
Der Antragsteller gehörte u. a. der 14. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten an und sieht sich vor allem durch Beschlüsse der Versammlung zur Geschäftsordnung in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt. Er hat Bundesverfassungsrichter Müller abgelehnt, der Mitglied der Bundesversammlung gewesen sei und deren Beschlüsse mitgetragen habe.
Nach den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist ein Richter des Bundesverfassungsgerichts von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG). Dies ist bei Bundesverfassungsrichter Müller der Fall. Er war vor seiner Richterernennung in derselben Sache mitentscheidend tätig. Bei der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen in der Bundesversammlung handelt es sich nicht um eine Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren, für die das Gesetz den Ausschluss nicht vorsieht (§ 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG).
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg(at)bundesverfassungsgericht.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.05.2012 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 630109
Anzahl Zeichen: 1668
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Organstreitverfahren betreffend Bundespräsidentenwahl: Ausschluss des Bundesverfassungsrichters Müller"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016
Beschluss vom 16. Dezember 2015
1 BvR 685/12
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfests ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015
Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag.
...
Hierzu lautet der Kurztext:
In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursa ...