PresseKat - Nici AG: Zwei Jahre nach der Insolvenz klagen Mitarbeiter auf Schadenersatz

Nici AG: Zwei Jahre nach der Insolvenz klagen Mitarbeiter auf Schadenersatz

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Altenkunstadt/Coburg/Regensburg (10.09.2008). Rund zwei Jahre nach der Insolvenz der Nici AG klagen nun ehemalige Mitarbeiter des Plüschtierherstellers in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Coburg auf Schadenersatz. Die insgesamt 17 Kläger werfen ihrem Ex-Arbeitgeber und der C-Bank (Name geändert) vor, Ende 2002 den Kauf von Aktien und Wandelanleihen des Unternehmens empfohlen und dabei die schlechte wirtschaftliche Situation des Spielwarenherstellers verschwiegen zu haben. Weitere Beklagte sind der ehemalige Nici-Vorstandschef Ottmar P. und eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei. Nach Angaben des Rechtsanwalts Dr. Axel Lehmann, der die Kläger vertritt, sei Nici bei mehreren internen Informationsveranstaltungen ohne Prüfung der tatsächlichen Situation als besonders ertragreiches und zukunftsträchtiges Unternehmen dargestellt worden, in das es sich zu investieren lohne: „Anstatt wie behauptet die Mitarbeitergelder für die Expansion von Nici zu verwenden, wurden sie zur Schuldentilgung benötigt.“ Die Kläger machen nun Schadenersatzansprüche wegen ihrer wertlos gewordenen Aktien und Wandelanleihen an der Nici AG geltend. Insgesamt geht es um einen Streitwert in Höhe von 1,12 Millionen Euro. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten weitere Folgen, denn insgesamt sind 200 Mitarbeiter mit 6,5 Millionen Euro betroffen.

(firmenpresse) - In der oberfränkischen Provinz hat sich vor zwei Jahren eine Tragödie abgespielt, die das Ausmaß anderer Pleiten weit übertrifft. Die Mitarbeiter hatten eigenes Geld in das Unternehmen gesteckt, insgesamt rund 6 Millionen Euro. Manche von ihnen haben Freunde und Verwandte überredet, ebenfalls zu investieren. Am schlimmsten trifft es rund 20 leitende Angestellte, die sich mit insgesamt 5 Prozent an Nici beteiligten. Sie haben sich mitunter hoch verschuldet, als sie Aktien kauften.

Darlehen fĂĽr wertlose Aktien

Einer von ihnen ist Uwe Höhn: „Ich war dumm-gutgläubig und bin einer ganzen Gruppe von Schwindlern aufgesessen.“ Der inzwischen 42 Jahre alte Betriebswirt aus Coburg war 1999 zu Nici gekommen und arbeitete im Unternehmen zuletzt als Bereichsleiter Design und Produktentwicklung. Als leitender Angestellter hat er 1.800 Aktien der Nici AG für je 178 Euro gekauft und dafür einen Kredit bei der C-Bank (Name geändert) aufgenommen, insgesamt 320.400 Euro. „Uns wurde signalisiert, dass dies von den Mitarbeitern erwartet wird“, berichtet Höhn. Die Vertreterin der C-Bank (Name geändert) habe erläutert, dass eine Kaufentscheidung nicht am fehlenden Eigenkapital der Mitarbeiter scheitern müsse, da die C-Bank (Name geändert) zur Finanzierung bereit sei.

„So etwas kriegen sie in der Bank gar nicht geboten“, soll laut Höhn die Bankmitarbeiterin damals zu ihm gesagt haben: „Man wäre dumm, wenn man sich nicht daran beteiligt“, soll sie gegenüber einer anderen Anlegerin gesagt haben. Mit dem später geplanten Verkauf der Aktien wollte Höhn eigentlich die Schulden für sein Haus abzahlen. Inzwischen musste er es verkaufen: „Nach der Insolvenz der Nici AG war die finanzielle Doppelbelastung, sprich Aktien und Haus, für mich nicht mehr tragbar“, berichtet Höhn. Seine Aktien sind nichts mehr wert. Im Insolvenzfall werden gewöhnlich zunächst die Banken ausbezahlt, anschließend folgen die übrigen Gläubiger. Was dann noch übrig bleibt, erhalten die Aktionäre.





Obwohl nah am Geschäftsgeschehen, schöpfte Höhn lange Zeit keinen Verdacht: „Die verkündeten Geschäftszahlen waren ja stets sehr positiv und wenn Ihnen alle Leute drum herum erzählen, wie toll das alles ist, glauben Sie das.“ Bisher hat der studierte Betriebswirt 70.000 Euro seines Kredites für die so vollmundig angepriesenen Aktien getilgt. Seit 2006 hat er die Zahlungen allerdings eingestellt und hofft darauf, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann: „Ich fühle mich über den Tisch gezogen.“

Mit seiner Wut steht Höhn nicht allein da, immerhin klagen 16 weitere ehemalige Mitarbeiter gegen das Geschäftsgebaren und die Informationspolitik. Während die Führungskräfte in Aktien investierten, zeichneten die anderen Mitarbeiter Wandelanleihen mit fünf Jahren Bindefrist. Die Mindestzeichnungssumme lag bei rund 6.400 Euro, die Höchstzeichnung bei 320.400 Euro.

Informationsveranstaltungen bei Nici

Einen bitteren Beigeschmack für alle Mitarbeiter haben die beiden Informationsveranstaltungen in den Unternehmensräumen in Altenkunstadt am 4. und 22. November 2002. „Dabei haben die Beklagten bewusst die Ertragslage der Nici AG als besonders positiv und aussichtsreich dargestellt, um die Kläger zum Anteilserwerb zu bewegen“, erklärt Rechtsanwalt Lehmann. Die Risiken, die mit der Anlage in Aktien und Wandelanleihen verbunden sind, seien bewusst verschwiegen worden. Deshalb liege eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Kläger vor.

Kritisiert wird das von der beklagten Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Nici AG erstellte Anlageprospekt zum Kauf der Wandelanleihen. Darin seien Planzahlen verwendet worden, die mit dem wirtschaftlichen Wert der Nici AG in keinerlei Zusammenhang stünden, so Lehmann: „Die Beklagte wies auf die steigenden Umsatz- und Gewinnerwartungen der Nici AG für die Folgejahre hin, wobei sie Plandaten vorstellte, die bis zum Jahre 2007 reichten und einen Umsatzanstieg von 80 Millionen Euro im Jahr 2002 auf 160 Millionen Euro 2007 sowie einen Gewinnanstieg von 9,7 Millionen Euro auf 24 Millionen Euro im gleichen Zeitraum verhießen.“ Zahlen, die wie heute bekannt ist, völlig aus der Luft gegriffen waren.

Auf Risiken der Geschäftsentwicklung habe das Anlageprospekt nicht hingewiesen. Es sei in wesentlichen Punkten unrichtig. Die Beklagten hätten ihre Pflicht einen vollständigen und richtigen Prospekt zu erstellen, der alle wesentlichen Informationen enthält, verletzt. Stattdessen hätten sie darauf hingewiesen, dass den Mitarbeitern nichts Besseres passieren könne und eine Verzinsung von mindestens 5,5 Prozent erfolgen werde. Beim zweiten Termin soll eine Mitarbeiterin der C-Bank (Name geändert) laut mehreren Zeugen den Nici-Angestellten dringend zur Beteiligung an der Nici AG geraten und sinngemäß von einer bombensicheren Anlage gesprochen haben.

Wieviel konnten die Beklagten wissen?

Die Kernfrage lautet: Wussten die Beklagten über die schlechte finanzielle Situation der Nici AG zum Zeitpunkt des Verkaufs der Aktien und Wandelanleihen Bescheid und haben ihre Kenntnisse vorsätzlich verheimlicht? Denn, so Lehmann: „Hätten die Kläger gewusst, wie es tatsächlich um die wirtschaftliche Situation der Nici AG bestellt ist, hätten die Mitarbeiter die Aktien und Wandelanleihen nie gekauft und auf die Auszahlung ihrer arbeitsvertraglichen Prämien bestanden.“

Zumindest bei dem Beklagten Ottmar P. ist davon auszugehen, dass er Bescheid wusste. Der Ex-Chef der Nici AG sagte in einer Beschuldigtenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft Hof am 9. Oktober 2006 (Az. 13 Js 6915/06): „Seit 2002/2003 hatte das Unternehmen keinen positiven Ertrag mehr.“ Nach Angaben des Klägeranwalts lagen die wirtschaftlichen Daten der Nici AG auch den anderen Beklagten vor. Sie hätten daher die schlechte finanzielle Lage der Gesellschaft gekannt, dieses Wissen aber nicht weiter gegeben: „Vielmehr drängten sie die Kläger massiv, lieber mehr als weniger Aktien zu erwerben und Wandelanleihen zu zeichnen.“

Zwar seien die Jahresabschlüsse der Nici AG geschönt gewesen, allerdings habe die C-Bank (Name geändert) aus den vorliegenden Finanzdaten die finanzielle Gefahr, die mit einer Investition in die Nici AG verbunden war, erkennen können, so Lehmann. Das bestätigt auch der Regensburger Wirtschaftsprüfer Thomas Queck, der sich mit dem Fall auseinandergesetzt hat. Er hat die im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlussdaten, Bilanz- und Gewinn- und Verlustzahlen mehrerer Geschäftsjahre in die Standardsoftware „DATEV-Unternehmensanalyse“ eingetragen. Das Programm erstellt dann automatisch eine Unternehmensanalyse.

Pro Geschäftsjahr sei das etwa eine Arbeit von einer halben Stunde gewesen, so Queck, der seit 1983 Steuerberater und seit 1986 als Wirtschaftsprüfer tätig ist. Sein Ergebnis: Ab 2001 habe man erkennen können, dass es mit der Nici AG wirtschaftlich kontinuierlich bergab gegangen ist. „Vor so einem Hintergrund hätte ich mich als Bank schon gefragt, was da los ist“, berichtet Queck. Die von ihm ermittelten Ratingnoten lagen deutlich schlechter als die der Banken. In seiner langen Berufslaufbahn sei ihm noch kein vergleichbarer Fall untergekommen: „Es ist schon verblüffend, dass ein Unternehmen über Jahre Finanzmanipulation vornehmen kann, ohne das es jemand gemerkt haben will, weder die Verantwortlichen noch die Fachleute.“

Schuldentilgung statt Investition

Klägeranwalt Lehmann kritisiert, dass keiner der Beklagten zeitnah rechtzeitig ein Rating beziehungsweise eine Unternehmensbewertung der Nici AG vorgenommen habe. Denn die wirtschaftlich schwache Entwicklung hätte sich im Rating bemerkbar gemacht: „In den Jahren 2002 und 2003 wies die Nici AG nur noch ein Rating von IV nach der IFD-Ratingskala auf, was bedeutet, dass schon ein überdurchschnittliches bis erhöhtes Risiko besteht. 2005 sank das Rating schließlich auf V“

Dem Verkauf der Aktien und Wandelanleihen war der Kapitalabzug der Barclays Privat Equity GmbH vorausgegangen. Das Unternehmen hatte im Jahr 2000 30 Prozent Aktienbeteiligung an der Nici AG für rund 12,3 Millionen Euro erworben. Nachdem Nici nach Unstimmigkeiten die Aktien Ende 2001 für rund 16,1 Millionen Euro zurückkaufte, stand der Plüschtierhersteller laut Lehmann Ende 2001 in der Verlegenheit diese Ablösesumme aufbringen zu müssen – zusätzlich zur ohnehin schlechten finanziellen Situation.

Nach Ansicht des Wirtschaftsprüfers Thomas Queck hätte die Nici AG schon wesentlich früher Insolvenz anmelden müssen, wenn keine neuen Gelder in die Firmenkasse geflossen wären. Klägerrechtsanwalt Lehmann wirft der Nici AG vor, in dieser schwierigen finanziellen Situation das notwendige Kapital durch den Verkauf der Aktien und Wandelanleihen bei den Mitarbeitern beschafft zu haben: „Freilich, ohne die wirkliche Situation der Nici AG offen zu legen.“ Stattdessen sei vorgegeben worden, mit der Investition der Mitarbeiter vor allem die Expansion des Amerika- und des Asiengeschäfts erreichen zu wollen.

„Wären die Kläger vollständig und richtig über die Zusammenhänge der Mitarbeiterbeteiligung aufgeklärt worden, hätten sie keine Beteiligungen erworben“, so Lehmann. Des Weiteren hätten die Kläger ohne die Effektengeschäfte auch keine Darlehen aufgenommen, um die Anlagegeschäfte zu finanzieren. Die Kaufverträge über Aktien und die Wandelanleihen seien deshalb rückgängig zu machen und die Anlagebeträge zurückzuzahlen. Außerdem seien die Kläger von den weiter auflaufenden Darlehensverbindlichkeiten freizustellen.

(Internet: www.altemann.de, www.qgjb.de)

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die heutige Nici GmbH wurde 1986 als NICI M+O Pfaff GmbH gegründet. Das Unternehmen produziert Plüschtiere aus eigener Entwicklung und als Lizenznehmer Merchandising-Artikel. 1999 wurde das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft , in die Nici AG, umgewandelt. Im Jahr 2006 musste die Nici AG Insolvenz anmelden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 1. August 2006 (Az. 1 IN 214/06) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nici AG eröffnet. Im vergangenen Jahr war Firmengründer und Vorstandschef Ottmar P. vom Landgericht Hof zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Betrugs verurteilt worden. Er hatte Banken um rund 40 Millionen Euro betrogen, indem er Luftbuchungen verkauft hatte. Über Jahre war die Bilanz mit Scheinrechnungen und getürkten Lieferscheinen gefälscht und so Millionenumsätze vorgetäuscht worden. Die Rechnungen für die nie produzierten und verkauften Waren waren an Factoring-Gesellschaften verkauft worden.



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