Gesundheit: Ministerin Steffens warnt weiterhin vor gesundheitlichen Folgen des Konsums von E-Zigaretten - Nach OVG-Beschluss setzt Ministerium auf Hauptsacheverfahren
(pressrelations) - Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
"Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin heute (23. April 2012) nach der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Zusammenhang mit der E-Zigarette, von der sie enttäuscht ist.
Mehrere Gerichte sind in der Vergangenheit zu dem Ergebnis gekommen, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen und damit zulassungspflichtig seien. Wie zum Beispiel das Landgericht Frankfurt am Main oder das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Es ist wichtig zu wissen: Die Entscheidung des OVG Münster stellt E-Zigaretten - insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids - keine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, denn Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Gesundheitsexpertinnen und -experten warnen bei E-Zigaretten vor Atemwegsreizungen und allergieauslösenden Substanzen. Deswegen warnt auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens weiterhin vor möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens von E-Zigaretten, insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids. Vor gesundheitlichen Folgen warnen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie Lungenfachärztinnen und -ärzte.
Laut EU-Gesundheitskommission stuft die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten die E-Zigarette als Arzneimittel ein. "Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen, halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen", betonte die Ministerin.
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