Die Ergotherapie verfolgt die Förderung oder Wiederherstellung fehlender oder verloren gegangener körperlicher, psychischer oder kognitiver Funktionen. Vorrangiges Ziel dabei ist die Erhaltung und Wiedererlangung einer größtmöglichen Selbstständigkeit des Patienten. Wie eine ergotherapeutische Behandlung verordnet wird und wer die Kosten trägt, erklärt die Praxis für Ergotherapie Elisabeth Brechtel aus Köln.
(firmenpresse) - Voraussetzung für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung
Die Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Diese enthält Angaben zur Diagnose, zur empfohlenen ergotherapeutischen Maßnahme und zum erreichenden Ziel. Außerdem legt sie den Umfang und die Intervalle der Behandlung fest. Der Arzt kann je nach Krankheitsbild folgende Behandlungen verordnen:
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Thermische Anwendung
- Kann der Patient die Praxis nicht eigenständig aufsuchen, können Behandlungen auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Diese müssen ebenfalls vom Arzt verordnet werden.
Kosten
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten entstehenden Kosten. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen zu bezahlen. Je Verordnung sind zehn Euro sowie 10 % der Behandlungskosten zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung.
Für weitere Informationen steht die Praxis für Ergotherapie Elisabeth Brechtel aus Köln gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Praxis für Ergotherapie
Ansprechpartnerin: Elisabeth Brechtel
Sechzigstr. 40
50733 Köln
Tel.: 0221 7391781
Fax: 0221 7391781
E-Mail: info(at)kindertherapie-koeln.com
Homepage: www.ergotherapie-köln.com