Anfang 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-Verordnung auf den Weg gebracht. Nachdem die neuen Regelungen im Februar 2012 vom EU-Ministerrat gebilligt wurden, steht dem einheitlichen EU-Verfahren zur Zahlungsabwicklung nichts mehr im Wege.
(firmenpresse) - Ob die Miete für die Lagerhalle in Spanien, die Darlehenszahlung an die ausländische Tochtergesellschaft oder das Gehalt eines nach Italien entsendeten Leiters Rechnungswesen – sie alle werden künftig von SEPA, dem neuen und vereinheitlichen EU-Verfahren „Single Euro Payments Area“ profitieren.
Die EU möchte mit ihrer Verordnung europaweit innergemeinschaftliche Zahlungen, wie Überweisungen und Lastschriftverfahren, nach denselben „Spielregeln“ abwickeln.
Angesichts der steigenden Komplexität der nationalen und internationalen Gesetzgebung nimmt der zeitliche und personelle Aufwand für die Lohn- und Gehaltsabrechnung allerdings stetig zu.
Quelle:haufe.de
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Anette Hollenbach
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