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DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG: HV 2012 - Aktienrückkaufsermächtigung

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(firmenpresse) - DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Sanochemia Pharmazeutika AG: HV 2012 - Aktienrückkaufsermächtigung

30.03.2012 / 12:48

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Corporate News
Information für unsere Kapitalanleger und institutionelle Investoren

SANOCHEMIA HAUPTVERSAMMLUNG 2012
Veröffentlichung der eingeräumten Aktienrückkaufsermächtigung
(§§2 und 3 Veröffentl.V)

Wien, 30. 3. 2012 - Die ordentliche Hauptversammlung der börsennotierten
Sanochemia Pharmazeutika AG vom 29. März 2012 hat zum 9. Punkt der
Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:

'Die dem Vorstand mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom
25.03.2010 erteilte Ermächtigung zum Aktienrückerwerb wird im nicht
ausgenützten Umfang widerrufen.

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäߧ65 Abs 1 Z 8 AktG zum
Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden
muss, gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien. Der Anteil der zu
erwerbenden und bereits erworbenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft nichtübersteigen. Die Dauer dieser Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab der Beschlussfassung in der
Hauptversammlung begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie beträgt
EUR 0,50, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie
darf nicht mehr als 15%über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen
Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft
der vorangegangenen 10 Handelstage an der Frankfurter Börse liegen.

Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
veröffentlichen.

Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung




ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der
eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung alsüber die Börse oder
durch einöffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der
Aktionäre zu beschließen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann
ausgeschlossen werden, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien zum Zweck
der Gewährung als Gegenleistung für Sacheinlagen sowie als Gegenleistung
beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder
Gesellschaftsanteilen oder zur Bedienung von Umtausch- und/oder
Bezugsrechten von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft
erfolgt. Diese Ermächtigung umfasst gemäߧ65 Abs 1b AktG auch die
Veräußerung eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes oder
des Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens. Die Einbindung des Aufsichtsrates erfolgt auf der Grundlage
des Aktiengesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnungen für den Vorstand
und den Aufsichtsrat.'

Für weitere Informationen:
Margarita Hoch, Investor Relations
Tel. : +43 / 1 / 3191456 / 335
Fax: +43 / 1 / 3191456/ 344
m.hoch(at)sanochemia.at
Mobile: 00 43 6642138152
www.sanochemia.at


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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart; Wien (Dritter Markt (MTF) / Third Market
(MTF))


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163289 30.03.2012


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Datum: 30.03.2012 - 12:48 Uhr
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