Auf ewig Dein
(pressrelations) -
Anleihen fĂŒr die Ewigkeit: Eine Mogelpackung
Banken mĂŒssen bei der Anlageberatung richtig und vollstĂ€ndig ĂŒber die Risiken und Chancen eines von ihnen empfohlenen Produkts aufklĂ€ren. Dabei befinden sie sich fast immer in einem Interessenkonflikt: einerseits mĂŒssen sie das Interesse des Anlegers wahren, andererseits wollen sie an den von ihnen empfohlenen Produkten auch verdienen. Bei einem solchen Konflikt sollte eines klar sein: die Interessen des Bankkunden mĂŒssen vorgehen. Das Profitstreben der Bank darf immer nur eine sekundĂ€re Motivation sein. Denn der Beratungsvertrag enthĂ€lt fĂŒr die beratende Bank die unbedingte Verpflichtung, im Interesse des Bankkunden Empfehlungen auszusprechen.
Bei sogenannten Tier I ? Anleihen, auch "Perpetuals" im Bankenjargon genannt, ist der Interessenkonflikt extrem.
Meist empfiehlt der Bankberater eine Anleihe, mit der sich das Mutterhaus der beratenden Bank oder diese selber möglichst gĂŒnstig Eigenkapital, beschaffen will. Und so wurde hier geradezu ein "perpetuum mobile" kreiert, dass kontinuierlich und ewig dieses Geld beschafft.
Der Anleger hat bei diesen Anleihen eine schlechtere Position als ein AktionĂ€r. Er bekommt weder eine Dividende, noch hat er Mitwirkungsrechte (Stimmrechte) im Unternehmen. Im Falle eines Konkurs des Emittenten wird er als letzter, also de facto nie, befriedigt. Der Zins, den er erhĂ€lt, fĂ€llt aus, wenn das Bankinstitut in einem GeschĂ€ftsjahr keinen Gewinn erzielt. Nachgeholt wird die Zinszahlung spĂ€ter nicht, selbst wenn dann die Gewinne wieder sprudeln sollten. Die Laufzeit einer solchen Anleihe ist ewig. Das bedeutet, dass diese Anleihen niemals, wie das bei zeitlich begrenzten Anleihen der Fall ist, zum Nennwert zurĂŒckgezahlt werden.
Man sollte meinen, dass eine derart schlechte Anlegerposition mit einem entsprechend hohen Zins honoriert wird, denn schlieĂlich ist auch das Risiko des Anlegers hoch. Das Gegenteil ist der Fall.
Schandkonditionen von 3 Monats-Euribor plus 0,5 % sind keine Seltenheit. Der 3 Monats-Euribor ist der geringe Satz, zu dem sich Top-Banken kurzfristig fĂŒr 3 Monate Geld untereinander leihen. Der geringe Aufschlag von 0,5 % kann die Stellung des Anlegers als ewiger Eigenkapitalgeber natĂŒrlich nicht kompensieren.
Will sich der Anleger von seiner ewigen Anleihe trennen, muss er auf dem sogenannten SekundĂ€rmarkt meist im Freiverkehr sein GlĂŒck suchen. Denn ein funktionierender Zweitmarkt besteht faktisch nicht. Die Tier I-Anleihen werden wochen- und monatelang nicht gehandelt. Wenn sie gehandelt werden, dann ist es fast immer der Emittent, der StĂŒcke zu einem ihm genehmen Kurs zurĂŒckkauft. So bestimmt der Schuldner letztlich die Höhe seiner Schuld. Ein gravierender Interessenkonflikt.
Genau diese Information und die AufklÀrung im Detail wird dem Kunden in der Regel verschwiegen.
Rössner RechtsanwĂ€lte vertritt seit mehr als 35 Jahren ausschlieĂlich GeschĂ€digte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rössner RechtsanwÀlte
Redwitzstr. 4
81925 MĂŒnchen
Tel. (089) 99 89 22-0
Fax (089) 99 89 22-33
www.roessner.de
info(at)roessner.de