PresseKat - Umstellung auf Sommerzeit: Wildwechsel in der Morgendämmerung

Umstellung auf Sommerzeit: Wildwechsel in der Morgendämmerung

ID: 602485

Umstellung auf Sommerzeit: Wildwechsel in der Morgendämmerung

(pressrelations) - Unfallgefahr steigt

Mit der Umstellung auf die Sommerzeit am 25. März erhöht sich das Risiko für Wildunfälle. Autofahrern, die nun eine Stunde früher oft noch in der Dämmerung unterwegs sind, empfiehlt der ADAC in den nächsten Wochen besonders aufmerksam zu fahren.

Es muss ständig damit gerechnet werden, dass Rehe, Wildschweine und Hirsche unverhofft die Straßen überqueren, weil sie vom ersten frischen Grün auf den Feldern angezogen werden. Dies gilt auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild "Wildwechsel" gekennzeichnet sind.

Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben ? einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur stur beibehält und voll auf die Bremse tritt.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker einschaltet, das Warndreieck aufgestellt, gegebenenfalls Verletzte versorgt und die Polizei verständigt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.






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Dr. Bettina Hierath -2466

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Datum: 23.03.2012 - 15:00 Uhr
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