Vor dem morgigen FachgesprĂ€ch der Bundestagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen zum Thema âDatenschutz ins Grundgesetzâ meldet sich der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zu Wort. Nachdem die Diskussion bisher von juristischen und politischen Meinungen geprĂ€gt wurde, beleuchtet der BvD vor allem die praktischen Auswirkungen und stĂŒtzt sich dabei auf die Erfahrungen seiner Mitglieder.
(firmenpresse) - âVertreter unseres Verbandes sind in weit ĂŒber 2000 Unternehmen und Behörden als Datenschutzbeauftragte bestelltâ, erlĂ€utert BvD-Vorstandsmitglied Steffen Schröder. Zu den gesetzlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört es, die Mitarbeiter mit den Vorschriften zum Datenschutz vertraut zu machen. Dabei mĂŒssen die komplizierten Gesetzestexte zunĂ€chst einmal in die Alltagssprache der Schulungsteilnehmer ĂŒbersetzt werden. Bisher leitet sich das âRecht auf informationelle Selbstbestimmungâ als âAusfluss des allgemeines Persönlichkeitsrechtesâ aus anderen Grundgesetzartikeln ab. âSpĂ€testens bei diesen Formulierungen schalten die ersten Zuhörer abâ, so Schröder. âDeutlich benannte Grundrechte wie z.B. das Post- oder Fernmeldegeheimnis sind einfach jedermann bekannt, egal ob KindergĂ€rtnerin, Callcenteragent oder Betriebsrat. Ein ausdrĂŒckliches âGrundrecht auf Datenschutzâ ist leichter vermittelbar und macht die Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit den anvertrauten Daten anderer Personen besser verstĂ€ndlich.â
Allerorten wird ĂŒber mangelndes DatenschutzbewuĂtsein geklagt. In der Diskussion nach den letzten Datenschutzskandalen im Adresshandel wird zurecht die Eigenverantwortung der betroffenen BĂŒrger fĂŒr den Umgang mit ihren Daten betont. âDas GespĂŒr fĂŒr den Wert der eigenen personenbezogenen Daten fĂ€llt aber nicht plötzlich von Himmelâ, meint BvD-Vorsitzender Thomas Spaeing. âBei Veranstaltungen in Schulen stellen wir immer wieder fest: Besonders die heranwachsende Generation hinterlĂ€sst unbedarft ihre Datenspuren in der Konsum- und Onlinewelt. Ăber die Folgen muss frĂŒhzeitig aufgeklĂ€rt werden. Eine Fixierung des Datenschutzes im Grundgesetz wĂŒrde das Problem nicht lösen, aber immerhin das Thema zwingend fĂŒr zukĂŒnftige LehrplĂ€ne festschreiben.â
Ein weiteres Vermittlungsproblem ergibt sich vor allem in den neuen BundeslĂ€ndern. Hier ist das Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten seit den 90er Jahren in allen LĂ€nderverfassungen verankert: Eine Reaktion auf die bitteren Erfahrungen mit der Ăberwachungspraxis und den Unrechtsmechanismen der Vergangenheit. WĂ€hrend weitere BundeslĂ€nder wie Bremen und Rheinland-Pfalz ihre Verfassungen entsprechend modernisierten und Datenschutz europaweit Grundrechtsstatus genieĂt , fehlt eine solche Formulierung im Grundgesetz bisher. In Zeiten zunehmender Datensammlungen durch Sicherheitsbehörden und Verwaltungen wĂ€re die ausdrĂŒckliche Benennung eines Grundrechtes auf Datenschutz ein vertrauensbildendes Signal fĂŒr den Schutz des BĂŒrgers gegenĂŒber dem Staat.
Aus diesen GrĂŒnden setzt sich der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. verstĂ€rkt fĂŒr eine entsprechende GrundgesetzĂ€nderung ein.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 450 Mitglieder sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und Behörden bestellt.
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