PresseKat - Wer zahlt das Pflegeheim für die Eltern?

Wer zahlt das Pflegeheim für die Eltern?

ID: 598298

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden steigt mit der höheren Lebenserwartung, deshalb ist finanzielle Vorsorge wichtig.

(firmenpresse) -
Werden Eltern pflegebedürftig kann es unvermeidbar werden, sie fremder Pflege anzuvertrauen, bevor diese die eigenen Kräfte übersteigt. Keinesfalls sollte die schwere Entscheidung von finanziellen Erwägungen abhängen - aber ein Pflegeheim ist teuer und wer soll zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass der Pflegebedürftige für sich selber aufkommen muss, unterstützt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Dabei wird von Seiten der Pflegeversicherung entschieden, welche Pflegestufe zutrifft und entsprechend gezahlt. Der Betrag stellt die Grundversorgung sicher, wird aber kaum dafür reichen, einen bequemen Lebensabend zu garantieren.

Reicht das eigene Vermögen nicht aus sind zunächst die Ehepartner für den Unterhalt zuständig, gibt es aber keinen unterliegen die Kinder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht. Dabei ist genau geregelt, wie hoch der Selbstbehalt sein darf, welches Vermögen geschützt ist, und wie viel zur eigenen Altersrente zurückgelegt werden darf. Auch Enkel können hinzugezogen werden - die finanzielle Belastung kann für die ganze Familie beträchtlich sein.

Einen nahen Angehörigen womöglich Jahre lang hilflos und krank zu wissen ist schon schlimm genug und mit vielen Sorgen verbunden.
Geldsorgen sind aber vermeidbar, wenn Eltern rechtzeitig daran denken eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Eine private Pflegeversicherung schließt die Versorgungslücken, bestmögliche Versorgung und Pflege im Ernstfall ist gesichert und die Angehörigen sind vor finanziellen Problemen geschützt -niemand sollte deshalb auf eine private Pflegeversicherung verzichten.

Pflegeversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten, sie kann als separater Vertrag beantragt werden, Pflegeversicherungen können aber auch als Ergänzung zu einer Krankenversicherung abgeschlossen werden.





Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird hier je nach Situation entweder ein Pflegegeld gezahlt, falls freiwillige Helfer zur Verfügung stehen oder die Kosten für professionelle Hilfe und Pflegematerial werden übernommen.

Schließen Sie also am besten gleich eine Pflegeversicherung ab, die Ihnen im Ernstfall umfassende Versorgung garantiert, ohne dass Sie Ihr Erspartes angreifen müssen.





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Datum: 19.03.2012 - 11:20 Uhr
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