PresseKat - Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?

Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?

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(firmenpresse) - Firmen wollen ihre Kunden und Geschäftspartner binden und sich positiv in Erinnerung rufen. Das ist völlig legitim. Allein mit Kugelschreibern und Wandkalendern zur Vorweihnachtszeit kommt man da nicht sehr weit. Interessanter sind Sport und Kultur, vor allem Top-Events wie Welt- und Europameisterschaften, UEFA-Cup-Spiele, Tennis- oder Golf-Turniere oder hochklassige Konzerte. Der Klassiker: Das Unternehmen fördert eine Veranstaltung als Titelsponsor und lädt Kunden und Partner hierzu ein. Wo ist das Problem? Das fragte sich auch Utz Claasen (damals EnBW-Vorstand), als die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der sog. WM-Ticketaffäre wegen Bestechung gegen ihn ermittelte.

Er hatte vor Weihnachten 2005 im Namen der EnBW sieben Politikern aus Stuttgart und Berlin Ticket-Gutscheine für die EnBW-VIP-Loge geschickt, alles Mitglieder der Landes- oder Bundesregierung. Die Tickets hatten einen Wert von je 400 Euro. Der Staatsanwalt fand das nicht gut und klagte an. Das Landgericht Karlsruhe sprach ihn zwar im November 2007 vom Strafvorwurf frei. Dieses Strafverfahren führte aber - zusammen mit dem Korruptionsskandal bei Siemens - dazu, dass sich viele Marketingleiter bis heute fragen, was denn nun eigentlich erlaubt ist und was nicht. Eine Weile traute man sich als Vertriebsmitarbeiter nicht einmal mehr, den Einkäufer der Partnerfirma zum Kaffee einzuladen (Focus Nr. 31/2008). Was ist denn nun gefährlich und was ist erlaubte Beziehungspflege?


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Datum: 24.09.2008 - 10:39 Uhr
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