Justizministerin bewertet Gutachten durch die ideologische Brille
(pressrelations) -
Zur Debatte um das Max-Planck-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung erklÀrt der zustÀndige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Frank Hofmann:
Eigentlich sollte das Gutachten des Max-Planck-Instituts empirische Ordnung in die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung bringen. Doch dem Anspruch ist es nicht gerecht geworden. Der wissenschaftliche Gehalt ist gleich null. Leider will das kaum einer zur Kenntnis nehmen.
Die Schlagzeilen waren eindeutig: Die Vorratsdatenspeicherung bringt den Ermittlern nichts. Und die Bundesjustizministerin erklĂ€rte, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung keine wirklich bewiesenen SchutzlĂŒcken gebe. Zumindest scheinbar liefert die neue Studie des Max-
Planck-Institutes den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung neue Argumente.
Sie fĂŒhlen sich durch sie bestĂ€tigt.
Die Forscher selber aber erklÀren öffentlich, missinterpretiert zu werden.
Die Studie schlieĂe ausdrĂŒcklich nicht aus, dass es einzelne FĂ€lle gebe und auch FĂ€lle in einer durchaus bedeutsamen Zahl, in der die Verkehrsdaten zum Ermittlungserfolg beitragen oder beitragen könnten.
Hier wird deutlich, dass die Bundesjustizministerin das Gutachten durch ihre ideologische Brille bewertet, die Inhalte verfĂ€lscht und damit die Ăffentlichkeit falsch informiert. Das Max-Planck-Institut hat, um Vorstellungen des Auftraggebers gerecht zu werden, wissenschaftliche Standards verletzt und bringt seinen Ruf in Gefahr.
TatsÀchlich kann man mit dem Gutachten nichts beweisen oder widerlegen.
Ihr statistischer Gehalt ist enttĂ€uschend gering. Ăber viele Seiten analysieren die Wissenschaftler, ob die EinfĂŒhrung oder Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung die AufklĂ€rungsquote beeinflusst oder nicht. Die Autoren gehen sogar soweit und sagen: Die ĂberprĂŒfung ist schlicht nicht möglich, weil es zu wenige Informationen gibt. Die Ministerin hat also völlig recht: Messbar ist der Zusammenhang nicht. Er kann weder ausgeschlossen, noch belegt werden. Der Versuch, AufklĂ€rungsquote und Vorratsdatenspeicherung zu verbinden, ist nicht neu. Die Argumentation ist ein bekanntes Muster der Eine politische Nebelkerze, die auch die FDP immer wieder benutzt.
Die stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, sagte zum Beispiel: "Die AufklĂ€rungsquote bei Straftaten im Internet vor der EinfĂŒhrung der Vorratsdatenspeicherung betrug 82,9 Prozent im Jahr 2007 und nach EinfĂŒhrung der Vorratsdatenspeicherung 75,7 Prozent im Jahr 2009. Da wurde das Gesetz schon angewandt."
Die AufklÀrungsquote sinkt nur deshalb, weil immer mehr FÀlle zur Anzeige gebracht wurden. 2007 waren es laut Polizeilicher Kriminalstatisktik noch 179.026 FÀlle, davon wurden 148.483 gelöst. 2009 gab es insgesamt 206.909 "Internetstraftaten", wovon 156.725 aufgeklÀrt wurden.
Man könnte also genauso sagen: Die Zahl der gelösten FĂ€lle ist in diesem Zeitraum um fĂŒnf Prozent gestiegen ein Erfolg der Vorratsdatenspeicherung!
Nur dass das genauso unzulÀssig wÀre, wie mit der AufklÀrungsquote zu argumentieren, denn die Statistik ist schlicht ungeeignet.
Die Ergebnisse der internationalen Polizeiforschung belegen, dass die AufklĂ€rung von Straftaten durch polizeiliche Anstrengungen eher seltene Ereignisse sind. Die Leistungen der Polizei liegen in erster Linie bei der BeweisfĂŒhrung und Beweissicherung.
Am Deliktsbereich Mord und Totschlag wird dies besonders drastisch deutlich: Bei regelmĂ€Ăigen AufklĂ€rungsquoten in diesem Deliktsbereich von um die 90 Prozent ist nicht zu erwarten, dass die EinfĂŒhrung der Vorratsdatenspeicherung sich noch nennenswert in einer VerĂ€nderung der AufklĂ€rungsquote niederschlĂ€gt. Zumal der Zugriff auf diese Vorratsdaten relativ selten erfolgt. Man muss wohl mit solchen Beispielen jonglieren, um fĂŒr die Ministerin brauchbare Ergebnisse zu erzielen.
Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ist wichtig. Die Frage, wann ein Grundrechtseingriff legitim ist oder nicht, ist politisch schwer zu beantworten. Mit falschen Informationen zu arbeiten, schadet der Debatte.
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