Der Generalverdacht gegen Pflegeeltern muss abgestellt werden! Ebenso ist die Fachkompetenz der freien TrÀger nicht lÀnger anzuzweifeln!
(firmenpresse) - Bundesweit betreut der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. mehr als 700 Pflegefamilien mit Kindern die eine AlkoholschĂ€digung, einen Gendefekt, eine ausgeprĂ€gte DrogenschĂ€digung, eine chronische Erkrankung, eine Schwerstmehrfachbehinderung, intensivmedizinischen Bedarf oder gar eine verkĂŒrzte Lebenserwartung haben. Es ist Ă€uĂerst bedauerlich und tieftraurig, dass Kinder in Familien zu Tode kommen. Erschreckend erst recht, dass es sogar in Pflegefamilien vorkommt. Der jĂŒngste Fall in Hamburg hat erneut fĂŒr groĂe Aufregung gesorgt.
Jedoch bezieht der Bundesverband ganz klar Stellung: Ein Generalverdacht gegen alle freien TrĂ€ger und Pflegefamilien ist nicht akzeptabel. Im Fall ?Anna? mussten alle Pflegefamilien ab sofort das sogenannte erweiterte FĂŒhrungszeugnis (Bundeszentralregisterauszug beibringen. Im Fall ?Chantal? werden zunĂ€chst alle Hamburger Familien (alle Haushaltsangehörigen ab 14 Jahren) zum Drogentest verpflichtet. Die freien TrĂ€ger mussten sĂ€mtliche Akten aller gefĂŒhrten Pflegefamilien herausgeben. In der Zwischenzeit war es den TrĂ€gern kaum möglich, ihrer eigentlichen Arbeit nachzukommen und so mĂŒssen Kinder, die dringend ein Zuhause brauchen, bis auf Weiteres warten.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. fordert stets eine umfangreichere Betreuung von Pflegefamilien, insbesondere von solchen, die Kinder mit Behinderung aufgenommen haben oder möchten. Auch die ĂberprĂŒfungsverfahren sind bei vielen freien TrĂ€gern langfristig und fundiert erstellt worden und werden entsprechend umgesetzt.
Die Betreuung ?unserer? Pflegefamilien erfordert von den zustĂ€ndigen Sachbearbeitern der Pflegekinderdienste ein hohes MaĂ an Wissen ĂŒber Rehabilitation, Ă€rztliche Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten und die spezielle Förderung und UnterstĂŒtzung im gegenwĂ€rtigen Familiensystem. Wenige freie TrĂ€ger haben sich auf eben diesen Bereich spezialisiert. An dieser Stelle findet eine engmaschige und professionelle Beratung und Begleitung statt.
In der Regel hat ein solcher Familienberater maximal 16 Kinder zu betreuen. Die Sachbearbeiter in den JugendĂ€mtern sind durchschnittlich fĂŒr 50 Kinder zustĂ€ndig und können dieser notwendigen BeratungsintensitĂ€t fachlich und zeitlich nicht entsprechen. Daher sind wir davon ĂŒberzeugt, dass der Einsatz von freien FachtrĂ€gern ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung einer familienanalogen Unterbringung darstellt.
An dieser Stelle mĂŒssen wir betonen, dass die Vermittlung von Kindern mit Behinderung und die Installation einer entsprechenden Betreuung der Familien, die sich einer solchen Aufgabe freiwillig und gern stellen, sehr selten zeitnah, interdisziplinĂ€r und konform von statten geht. Eine Vielzahl der JugendĂ€mter lehnt diese Hilfeform und eine engmaschige Begleitung der Pflegefamilien durch freie FachtrĂ€ger aus wirtschaftlichen GrĂŒnden ab.
Viele Pflegefamilien sind durch ihr Jugendamt wenig oder gar nicht betreut und mit niedrigsten finanziellen Mitteln auf das Abstellgleis gefahren worden. Die Argumentation, dass ein Pflegeheim fĂŒr die Kinder viel teurer ist, hat keine Relevanz, da hierfĂŒr ein anderer KostentrĂ€ger zustĂ€ndig ist. Das jede Finanzierungsart eine Ausgabe unsere Steuergelder bedeutet, ist dabei unerheblich.
Wir haben mit den Jahren bedauerlicherweise lernen mĂŒssen, dass emotionale und soziale Argumente, die ganz klar fĂŒr eine Pflegefamilie und gegen das Pflegeheim sprechen, keine offenen Ohren finden. Erst wenn wir folgende Rechnung aufstellen, dann hören die Entscheidenden zu: Ein schwerbehindertes Kind, was unmittelbar nach der Geburt in eine gut betreute und entsprechend aufgestellte Profifamilie vermittelt wird und nicht in einem Pflegeheim groĂ werden muss, sorgt fĂŒr durchschnittlich 1.036.800, 00 ? Steuerersparnis bis zu seiner VolljĂ€hrigkeit. Das bedeutet eine Einsparsumme von 10,4 Millionen Euro bei 10 vermittelten Kindern mit besonderem Förderbedarf. Bis heute finden wir keine eindeutige gesetzliche Regelung fĂŒr die Unterbringung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien. Nicht selten wird sogar der Anspruch auf Erziehung in Frage gestellt: Das Kind ist so schwer betroffen und hilfebedĂŒrftig, das muss nicht erzogen, sondern nur gepflegt werden.
An dieser Stelle möchten wir auf folgende Niederschriften und Gesetzte verweisen:
UN-Konvention ĂŒber die Rechte des Kindes
Artikel 8 (Grundrecht des Kindes auf IdentitÀt)
Artikel 20 (Anspruch des Kindes auf besonderen Schutz und Beistand des Staates, wenn es von seiner Herkunftsfamilie getrennt leben muss, BerĂŒcksichtigung der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft des Kindes)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
§ 1 (Recht auf Erziehung)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
§ 1 (Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft)
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen BedĂŒrfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
Seit mehr als elf Jahren gibt es einige wenige freie TrĂ€ger, die genau diesen GrundsĂ€tzen folgen und demnach auch entsprechend engagierte, sehr kompetente und liebevolle Pflegefamilien betreuen, die Kindern mit Behinderung das Grundrecht auf Familie und Förderung ermöglichen, wenn auch wiederkehrend unter erschwerten Bedingungen. Bei fast jeder Vermittlung sind umfangreiche Verhandlungen nötig, in denen leider nicht das Kindeswohl vordergrĂŒndig, sondern die Kostenbewilligung an erster Stelle steht. Nicht selten mĂŒssen Kinder aus diesem Grund Monate in einer Klinik warten, bis sie endlich in ein Zuhause dĂŒrfen.
Unser Fazit: Der erste Generalverdacht, dass Pflegefamilien inkompetent, geldgierig, brutal und drogenabhĂ€ngig sind, fĂŒhrte dazu, dass viele engagierte und liebevolle Menschen sich bereits im Bewerberverfahren respektlos behandelt fĂŒhlten und nicht lĂ€nger zur VerfĂŒgung stehen. Pflegefamilien werden als BewĂ€hrungstĂ€ter gehandelt und mĂŒssen bereits vor der Aufnahme oder nun gegenwĂ€rtig eine Schufaauskunft, einen Zentralregisterauszug, einen umfangreichen Drogentest, ein Gesundheitszeugnis beibringen, eine berufliche oder persönliche Fachkompetenz nachweisen, sĂ€mtliche Einkommensnachweise offen legen und einen persönlichen Lebensbericht erstellen. Erst dann stellt sich die Frage, ob hinter all dem ein liebevolles Zuhause steckt.
Der zweite Generalverdacht, der auf den freien TrĂ€gern lastet, ist ebenso belastend wie hinderlich. Freie TrĂ€ger fĂŒr den Kinderschutz als einzige Instanz verantwortlich zu machen und diese TrĂ€ger als ?boomenden Wirtschaftszweig? öffentlich an den Pranger zu stellen, ist fĂŒr den Bundesverband absolut nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Nur mit Hilfe eines fachkompetenten TrĂ€gers, der eine interdisziplinĂ€re Beratung und Begleitung sicher stellt, kann das zustĂ€ndige Jugendamt das erforderliche Hilfesystem sicherstellen. Ist es nicht gerade jetzt wichtig, FachtrĂ€gern entsprechende Zulassungen zu erteilen und nicht wie z.B. in Hamburg, diese Zulassungen abzulehnen? Kein Sozialarbeiter, weder vom Jugendamt, dem Sozialamt oder dem freien TrĂ€ger ist 24 Stunden am Kind. Haben die engagierten, zur Transparenz verpflichteten und der öffentlichen Erziehung zugeordneten Pflegeeltern kein Recht auf ihr Zuhause?
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder fordert verantwortungsbewusste ĂberprĂŒfung der Pflegefamilien und respektvollen Umgang mit Persönlichkeitsrechten und angemessene WertschĂ€tzung des Engagements der Pflegefamilien. Ebenso fordern wir, die schon lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llige gesetzliche Regelung fĂŒr die Unterbringung, Finanzierung, Beratung und UnterstĂŒtzung der Kinder mit Behinderung und deren Pflegefamilien. Freie TrĂ€ger, die sich auf entsprechende Sonderpflege spezialisiert haben und interdisziplinĂ€r aufgestellt sind, sind kein Luxus oder neuer Wirtschaftsboom, sondern erforderlich.
Kevin, Anna und Chantal, die wohl bekanntesten PflegekinderfĂ€lle der letzten Jahre, haben die Menschen mit Recht erschĂŒttert. Uns als Bundesverband erschĂŒttern tĂ€glich mehrere FĂ€lle, in denen Kindern das Leben in einer Familie versagt bleibt und sie noch einen Tag, einen Monat oder gar Jahre in Heimen, Kliniken, Bereitschaftspflegefamilien leben mĂŒssen weil die ĂberprĂŒfungen nicht abgeschlossen, Gelder nicht genehmigt werden oder fachkompetente TrĂ€ger am Pranger stehen. Mehrfach im Jahr versterben Kinder auf Intensivstationen, weil die Kostenzusage und ĂberprĂŒfung zu lange gedauert hat?
Diese Kinder und ihre werdenden Eltern konnten nicht einen Tag gemeinsam zu Hause auf dem Sofa kuscheln.
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., KirchstraĂe 29, 26871 Papenburg
Verantwortlich fĂŒr diese Mitteilung: Vorsitzende des BbP e.V.
Birte Wiebeck und Kerstin Held
Wir stehen fĂŒr RĂŒckfragen, Interviews, Stellungnahmen und andere Anliegen gern zur VerfĂŒgung!
KirchstraĂe 29, 26871 Papenburg