(ots) - Durch eine Reform der Flensburger
Verkehrssünderkartei will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die
Sanktionierung von Verkehrsverstößen vereinfachen und die Sicherheit
im Straßenverkehr erhöhen. Ein Vorhaben, das auch beim ARCD
Zustimmung findet.
Nach Ansicht des Clubs enthalten die dazu am Dienstag
vorgestellten Eckpunkte einige vernünftige Ansätze. So bewertet der
ARCD positiv, dass sich die Punktevergabe künftig auf solche Verstöße
beschränken soll, die die Verkehrssicherheit im eigentlichen Sinne
gefährden. Damit die Reform ihre Ziele nicht verfehle, bedürfe es
allerdings noch tiefgreifender Detailarbeit.
Durch die Unterteilung in schwere (1 Punkt) und besonders schwere
Verstöße (2 Punkte) ist die bisherige Differenzierungsmöglichkeit zur
Bewertung von Delikten unterschiedlicher Schwere nach Ansicht des
ARCD nicht mehr gegeben. Im neuen System würden beispielsweise
gravierende Straftaten und ein zu geringer Sicherheitsabstand unter
Umständen im selben Punktetopf landen. Bislang noch unklar sei
ebenso, inwieweit künftig die Regelsätze für Geldstrafen und auch
Fahrverbote gehandhabt werden sollen. Angesichts des noch
ausstehenden Gesprächsbedarfs begrüßt der ARCD ausdrücklich die
Einladung des Verkehrsministeriums zur Diskussion des
Neuregelungsvorschlags in der kommenden Woche, um mit seiner
Expertise im Bereich der Verkehrssicherheit das Reformvorhaben
mitzugestalten.
Darüber hinaus weist der ARCD darauf hin, dass zu einer
verstärkten Disziplinierung notorischer Verkehrssünder die Reform der
Flensburger Kartei durch eine angemessen breite Ãœberwachung der
Verkehrsregeln begleitet sein sollte. Leichte Zweifel äußert der
Club, ob der Begriff "Fahreignungsregister" für die neue Datenbank
psychologisch geschickt gewählt ist: Denn schließlich repräsentiere
ein anwachsender Punktestand weniger die Fahreignung, sondern eher
die Verhaltensauffälligkeit eines Verkehrsteilnehmers.
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