Kabinett beschließt Gesetz für mehr Bürgerbeteiligung
Kabinett beschließt Gesetz für mehr Bürgerbeteiligung
(pressrelations) -
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" (PlVereinhG) beschlossen. Die Bundesregierung sorgt mit dem Gesetz dafür, dass bei Großvorhaben eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht wird. Das Gesetz dient zudem dazu, Sonderregelungen aus verschiedenen Fachgesetzen zu vereinheitlichen. Insgesamt sollen dadurch Planfeststellungsverfahren grundsätzlich vereinfacht und beschleunigt werden.
Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) soll mit dem neuen § 25 Absatz 3 eine allgemeine Regelung für eine "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" bei Großvorhaben mit einer entsprechenden so genannten Hinwirkenspflicht der Verwaltung eingeführt werden.
Die breite und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst die frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der
- Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen,
- die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit,
- Erörterung sowie
- Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde.
Mit der Übertragung der verallgemeinerungsfähigen Regelungen zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem Infrastrukturplanungsbeschleuni-gungsgesetz 2006 in Fachgesetzen eingeführt wurden, trägt der Gesetzentwurf einer gemeinsamen Forderung von Bundestag und Bundesrat Rechnung. Die in der ersten Fassung des Gesetzentwurfs noch vorgesehene Übertragung der sog. Fakultativstellung des Erörterungstermins in das VwVfG ist in dem Gesetzentwurf dagegen nicht mehr enthalten.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist als wichtiges Verfahrensinstrument bereits bei vielen Vorhaben vorgesehen und hat sich bewährt. Allerdings wurde die Öffentlichkeit bislang oft erst im förmlichen Verwaltungsverfahren beteiligt, also erst dann, wenn die Planung des Vorhabens bereits abgeschlossen war. Die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" bei Großvorhaben soll nun be-reits vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren stattfinden und ei-nem möglichst großen Personenkreis offen stehen. Dadurch sollen Konflikte vermieden, nachfolgende Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren entlastet und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen reduziert werden. Nach der vorgesehenen Regelung ist die zuständige Behörde verpflichtet, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zu ihrer Durchführung soll aber nicht eingeführt werden.
Die Länder wenden für das Verwaltungsverfahren ihrer Behörden ihre eigenen Verwaltungsverfahrensgesetze an, soweit bundesrechtlich nichts anderes vorgesehen ist. Um weiterhin die Einheitlichkeit des Verfahrensrechts von Bund und Ländern zu gewährleisten, soll die geplante Änderung des VwVfG zugleich als Vorlage für entsprechende Änderungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder dienen.
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Datum: 29.02.2012 - 15:01 Uhr
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