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MONTRANUS MEDIENFONDS: Dritter Flop für Helaba Dublin vor Oberlandesgericht

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MONTRANUS MEDIENFONDS: Dritter Flop für Helaba Dublin vor Oberlandesgericht
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29.02.2012 - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. verurteilt die Helaba
Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung
gegenüber einem Anleger.

Innerhalb von nur sechs Wochen erstreitet die Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte
das dritte OLG-Urteil gegen die Helaba Dublin. Nach dem OLG Stuttgart (Urteil
vom 29.12.2011 - nicht rechtskräftig) und dem OLG München (Urteil vom
24.01.2012 - nicht rechtskräftig) hat jetzt das OLG Frankfurt am 08.02.2012
einem Anleger Recht gegeben. Rechtsanwältin Anja Richter, die den Kläger
vertritt, erklärt hierzu: "Mit diesem Urteil rückt für unsere Mandanten das
Happy End in dieser tragischen Geschichte immer näher".

Erste Berufungsentscheidung zu MONTRANUS III

Mit der Entscheidung aus Frankfurt wird erstmals festgestellt, dass die von der
Helaba Dublin für die Finanzierung der Beteiligung an dem Fonds MONTRANUS Dritte
Beteiligungs GmbH & Co. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die
vorangegangen Urteile betrafen die Fonds MONTRANUS I und II.

Die MONTRANUS Medienfonds stammen aus dem Hause HANNOVER LEASING. Ãœberwiegend
Sparkassen haben die Fonds von 2003 bis 2005 als sogenannte
Steuerstundungsmodelle verkauft. Die Helaba Dublin, eine Tochtergesellschaft der
Landesbank Hessen Thüringen, finanzierte knapp die Hälfte der Beteiligungssumme
durch obligatorische Darlehen.

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur
Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch
heute noch widerrufen. Infolgedessen können sie die Rückzahlung des eingesetzten




Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie
die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen die Anleger ihre
Beteiligungen an die Bank übertragen.

Aktuelle Situation

Alle drei MONTRANUS-Fonds laufen sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich
schlechter als geplant. Im Dezember 2011 gab es keine Ausschüttungen mehr und
auch in Zukunft müssen sich die Anleger darauf einstellen, dass prognostizierte
Ausschüttungen ausbleiben. Außerdem sind die bereits für letztes Jahr
angekündigten geänderten Grundlagenbescheide nach den neuesten Rundschreiben der
Fondsverwaltung vom Finanzamt immer noch nicht erlassen worden. Die
unerfreuliche Hängepartie in steuerlicher Hinsicht dauert somit weiter an.

Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser
enttäuschenden Entwicklung rechtliche Optionen zum Ausstieg prüfen. VON BUTTLAR
Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING Medienfonds.
Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS sowohl mehrfach
Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen als auch zahlreiche Urteile
gegen die finanzierende Bank, die Helaba Dublin, erstritten.

Über VON BUTTLAR Rechtsanwälte:

Die Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg
ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter
vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle
aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und
Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von
Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift
Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu
den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.



Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, Rechtsanwältin Anja Richter
Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-32091820
Fax: 0711-32091860
E-Mail:kanzlei(at)vonbuttlar.com
www.vonbuttlar.com







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Datum: 29.02.2012 - 10:40 Uhr
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