(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege zeigen wir Ihnen an, dass wir Herrn Manfred
Schmidt in Ansehung der aktuellen Berichterstattungen in seinen
presse- und persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Wir können Sie davon in Kenntnis setzen, dass in einigen Berichten
bereits zahlreiche Unwahrheiten festzustellen waren und wir
diesbezüglich presserechtliche Schritte prüfen. Es ist weiterhin
festzustellen, dass hier zahlreiche Medien offenbar aufgrund der sich
entwickelnden Eigendynamik der Angelegenheit ungeprüft Behauptungen
von dritter Seite übernehmen und diese veröffentlichen ohne die
entsprechende Quellenlage.
Wir bitten von derartigen Formen der Berichterstattung, auch aus
Gründen des Persönlichkeitsschutzes unseres Mandanten, Abstand zu
nehmen.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
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