PresseKat - Fakten zur Gebäudeversicherung

Fakten zur Gebäudeversicherung

ID: 563338

Auf was man bei der Gebäudeversicherung achten sollte.

(firmenpresse) - Wenn ein Gebäude nicht versichert ist, kann dies im Schadensfall für den Eigentümer einen hohen finanziellen Schaden bedeuten. Die Gebäudeversicherung zählt im Gegensatz zur Krankenversicherung oder Kfz-Haftpflicht nicht zur Kategorie der Pflichtversicherungen, dennoch ist sie sehr wichtig und in den meisten Fällen wird von Banken der Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangt, wenn eine Immobilie durch einen Immobilienkredit finanziert wird. Man sollte jedoch beachten, dass die Gebäudeversicherung erst nach Fertigstellung des Hauses greift. Für die Bauzeit selbst sollte man eine Rohbauversicherung abschließen.
Zum Umfang der Gebäudeversicherung gehören neben den Standardleistungen, wie der Schutz vor Sturm-, Feuer-, Leistungswasser- und Hagelschäden auch zusätzliche Risiken, die versichert werden können. Ein Beispiel hierfür sind Schäden durch Hochwasser, dieses Risiko muss bei einer Gebäudeversicherung zusätzlich abgesichert werden. Jedoch gibt es mittlerweile viele Versicherungen, die diesen Schadensfall nicht absichern, da in den letzten Jahren viel Geld für Hochwasserschäden ausgegeben wurde, daher gehen viele Gebäudeversicherungen dieses Risiko gar nicht erst ein und schließen Hochwasserschäden aus ihren Leistungen grundsätzlich aus.
Für den Abschluss eine Gebäudeversicherung ist immer der Eigentümer der Immobilie verantwortlich, im Gegensatz zur Hausratversicherung, die muss von dem Nutzer der Räumlichkeiten abgeschlossen werden.
Damit die Versicherungssumme auch für eine Schadensregulierung ausreicht, wird der Versicherungswert der Immobilie ermittelt und auf einen Wert für das Jahr 1914 umgerechnet. Diesen Wert bezeichnet man als gleitenden Neuwert, der über einen Baukostenindex in regelmäßigen Abständen den aktuellen Baupreisen angepasst wird.
Wird ein Haus nicht neugebaut, sondern durch einen Kauf erworben, geht die Gebäudeversicherung des vorherigen Besitzers auf den neuen über. Dies ist so geregelt, damit das Haus zu keiner Zeit nicht versichert ist. Jedoch hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsübergang im Grundbuch die alte Gebäudeversicherung kündigen und eine neue abschließen.




Wenn man weiß welche Leistungen abgesichert werden sollen, kann man durch einen Versicherungsvergleich eine gute und günstige Gebäudeversicherung finden.

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Datum: 30.01.2012 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 563338
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ralf Becker
Stadt:

Bottrop


Telefon: 02041-77447-0

Kategorie:

Finanzwesen


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