PresseKat - Veranstalter eines"Public-Viewing-Events"haftet

Veranstalter eines"Public-Viewing-Events"haftet

ID: 562299

Ein Veranstalter eines"Public-Viewing-Events"ist für die Sicherheit von Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 5.11.2010 entschieden.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: In dem Fall aus der Praxis zeigte eine Event-GmbH während der Fußballweltmeisterschaft 2006 im Rahmen eines "Public-Viewing-Events" Länderspiele und errichtete hierzu mit ordnungsbehördlicher Genehmigung eine dreistöckige Sitztribüne, die nicht mit Geländern abgesichert war. Aus dem Stand stürzte ein Zuschauer gemeinsam mit einem anderen Zuschauer aus 80 cm Höhe zu Boden und brach sich hierbei den Arm. Daraufhin war er mehrere Monate arbeitsunfähig und verlangte vom Veranstalter Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Die Richter des OLG kamen zu dem Entschluss, dass der Veranstalter des "Public-Viewing-Events" seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und daher dem verletzten Zuschauer für die entstandenen Schäden haftet. Der Veranstalter sei für die Sicherheit der auf der Sitztribüne stehenden Zuschauer verantwortlich und werde nicht durch die ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet, führten die Richter aus. Dem Zuschauer wurde jedoch ein Mitverschulden an dem Unfall gegeben. So sei die Gefahr bei wiederholten tumultartigen Bewegungen unter den Zuschauern auf der Bühne offensichtlich gewesen. Der Zuschauer hätte sich durch vorsichtiges Verhalten vor Schaden schützen und den Tribünenrand meiden können.

http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Hohe Friedhofsgebühren fördern Erinnerung an den Holocaust: IBB Dortmund organisiert mehr Gedenkstättenfahrten nach Auschwitz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.01.2012 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 562299
Anzahl Zeichen: 1692

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Veranstalter eines"Public-Viewing-Events"haftet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP