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Costa Concordia - juristisches Nachspiel

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Costa Concordia - juristisches Nachspiel

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KS: Rechtsschutzversicherung übernimmt Verfahrenskosten

Das tragische Schiffsunglück der Costa Concordia wird ein umfangreiches juristisches Nachspiel haben. Davon gehen die Reiseexperten des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) aus. Immerhin sind vielen hundert Bundesbürgern Schäden entstanden, für die sie vom Reiseveranstalter oder von der Reederei Schadenersatz verlangen können. Juristen der zur KS-Gruppe gehörenden Auxilia Rechtsschutzversicherung warnen allerdings: Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, die solche Schäden einschließt, geht unter Umständen ein hohes Kostenrisiko ein.

Da die Muttergesellschaft der Reederei in den USA angesiedelt ist, wollen - nach Medienberichten - zahlreiche geschädigte Passagiere die Wahrnehmung ihrer Interessen amerikanischen Anwaltskanzleien anvertrauen. Sie glauben, in Amerika weit höhere Schadenersatzansprüche erstreiten zu können. Auch dies ist in den meisten Fällen von der Rechtsschutzversichrung abgedeckt. Dennoch rät die Auxilia allen Betroffenen, sich mit ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, bevor man internationale Anwälte mit der Interessenvertretung beauftragt.


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Datum: 26.01.2012 - 13:00 Uhr
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