(ots) - Mittlerweile sind etwa 600 000 elektrisch
unterstützte Fahrräder auf Deutschlands Straßen unterwegs und der
Trend zu Pedelec und E-Bike wird sich auch in den nächsten Jahren
fortsetzen. Daher bedarf es dringend einer rechtlichen Einordnung
dieser und anderer neuer Fahrzeugarten. Der 50. Verkehrsgerichtstag
in Goslar wird sich in einem Arbeitskreis mit den drängenden Fragen
rund um dieses Thema beschäftigen. Auch aus Sicht des ADAC ist es von
großer Bedeutung zu klären, was ein Pedelec ist, wann man einen
Führerschein dafür braucht oder ob eine Helmpflicht nötig ist.
Ein weiteres, auch aus Sicht des Clubs wichtiges Thema ist die
Klärung der Schmerzensgeldfrage. Denn anders als in Deutschland ist
in vielen europäischen Ländern die Zahlung eines Schmerzensgelds für
Angehörige von Verkehrstoten gesetzlich geregelt. Darüber hinaus wird
auch die Mithaftung eines Unfallopfers bei Verletzung der eigenen
Sorgfaltspflicht ein wichtiger Punkt sein.
Die Verkehrssicherheit steht bei den Arbeitskreisen III und VII im
Mittelpunkt, die sich mit den Themen "Verkehrsgefährdung durch
krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit" und dem
"Verkehrsraum der Zukunft" befassen. Um den Schutz von Verbrauchern
geht es im Arbeitskreis IV, in dem Neutralität und Qualität von
Kfz-Sachverständigen im Fokus stehen.
Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich einmal jährlich
mehr als 1 600 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und
Behörden in Goslar, um sich in themenbezogenen Arbeitskreisen mit
verkehrs- und versicherungsrechtlichen Problemen zu befassen. Die
daraus resultierenden Ergebnisse und Empfehlungen bleiben zwar für
den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die
aktuelle Gesetzgebung ein. Der ADAC erwartet auch von der
diesjährigen Veranstaltung weitreichende Fortschritte, vor allem für
Verbraucher und Autofahrer.
Zum 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar bietet der ADAC
unter www.presse.adac.de Stellungnahmen zu den Arbeitskreisen an.
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Katharina Bauer
Redakteurin Recht
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