K.O.-Schlag gegen Megaupload: Rechtsanwalt Christian Solmecke erklĂ€rt, was die Nutzer jetzt zu befĂŒrchten haben!

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(firmenpresse) -

Der Filehoster “Megaupload” ist offline. Viele ehemalige Nutzer von “Megaupload” fragen sich nun, ob sie zivil- oder strafrechtliche Folgen befĂŒrchten mĂŒssen. Der Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklĂ€rt die Rechtslage.

Der Filehoster “Megaupload” ist offline. Wie die US-Justiz am Donnerstagabend mitteilte, wurden vier Personen, darunter auch der mutmaßliche Betreiber Kim Dotcom aka. Kim Schmitz, in Neuseeland festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, durch den Betrieb von “Megaupload” einen Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar verursacht zu haben.

Viele ehemalige Nutzer von “Megaupload” fragen sich nun, ob sie zivil- oder strafrechtliche Folgen befĂŒrchten mĂŒssen. Der Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklĂ€rt die Rechtslage:

“Bei der rechtlichen Beurteilung der Nutzung von ‘Megaupload’ muss man zwischen ‘Uploadern’ und ‘Downloadern’ unterscheiden. Die ‘Uploader’, also diejenigen, die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschĂŒtztes Material hochgeladen und der Link dazu, z.B. auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Sie mĂŒssen mit Schadensersatzforderungen von rund 1000 bis 2000 Euro und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den ‘Uploadern’ hohe Geldstrafen oder sogar mehrjĂ€hrige Haftstrafen.

Anders sieht es dagegen bei den ?Downloadern? aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, in aller Regel werden von ihnen jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass dort keine RĂŒckverfolgung möglich sein dĂŒrfte.”

Die Verunsicherung der Nutzer ist dennoch groß. Was passiert, wenn die IP-Adressen doch gespeichert wurden? Können die auf den Servern gefundenen Adressen den Nutzern zugeordnet und gegen sie rechtliche Schritte eingeleitet werden?

Rechtsanwalt Solmecke hierzu: ?Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von ‘Megaupload’ eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befĂŒrchten mĂŒssen. ZunĂ€chst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von ‘Megaupload’ gespeichert worden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurĂŒckzuverfolgen; das heißt, die Provider dĂŒrfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich lĂ€nger dauern.”

Die Nutzer dĂŒrften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann, wenn sie nur “gedownloaded” haben. Anders jedoch die Betreiber von ?Megaupload?.

Rechtsanwalt Solmecke erklĂ€rt, was Kim Schmitz und Co. nun erwartet: “In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie ‘Megaupload’ ĂŒberhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden kann. Es können beispielsweise große Dateienmengen von den Rechteinhabern selbst getauscht werden. Der Sharehoster ‘Rapidshare’ ist beispielsweise von dem OLG DĂŒsseldorf von der Haftung fĂŒr Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden. Das OLG Köln vertrat hierzu noch eine andere Auffassung. Dies zeigt, dass die Rechtslage in Deutschland derzeit noch sehr umstritten ist. Die US-Behörden sehen dagegen scheinbar bereits in dem Betrieb von ‘Megaupload’ eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man dies so sieht, drohen den Betreibern wohl auch nach US-Recht mehrjĂ€hrige Haftstrafen sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.”

Problematisch ist aus Sicht von Rechtsanwalt Solmecke auch der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von “Megaupload” zum Download bereitgehalten wurden: “Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf ‘Megaupload’ hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne RĂŒcksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie ‘Wild-West-Sherrifs’. ‘Rapidshare’ hat in der Vergangenheit stets betont, dass der grĂ¶ĂŸte Teil der gespeicherten Daten legal sei. Insofern muss man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch AnsprĂŒche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen. Selbst wenn diese AnsprĂŒche nach deutschem Recht möglicherweise bestehen, dĂŒrften sie in der Sache jedoch spĂ€ter schwer durchzusetzen sein.”

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Neben seiner KanzleitĂ€tigkeit ist Christian Solmecke auch GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Instituts fĂŒr Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschĂ€ftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner TĂ€tigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist fĂŒr den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

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