Verhandlungstermin zu 'Lehman-Zertifikaten' aufgehoben
Verhandlungstermin zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben
(pressrelations) -
XI ZR 411/10
LG Frankfurt/Main - Urteil vom 21. Mai 2010 - 2/19 0 291/09
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 3. November 2010 - 17 U 111/10
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat einen der beiden mit Pressemitteilung Nr. 6/2012 für den 14. Februar 2012 angekündigten Verhandlungstermine zum Erwerb von "Lehman-Zertifikaten", und zwar in der Sache XI ZR 411/10, aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil, mit dem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Beklagte wegen einer von ihm bejahten Beratungspflichtverletzung zum Schadensersatz verurteilt hat, rechtskräftig.
Der andere Verhandlungstermin in der Sache XI ZR 132/11 bleibt bestehen.
Karlsruhe, den 19. Januar 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Datum: 19.01.2012 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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