Entwurf zum Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden
(pressrelations) - Potsdam - Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) Ă€uĂert sich enttĂ€uscht ĂŒber den Gesetzentwurf fĂŒr ein Patientenrechtegesetz, der jetzt von den Bundesministerien fĂŒr Justiz und Gesundheit bekannt gemacht wurde. "Das Papier ist eine Mogelpackung. Es hĂ€lt nicht das, was es verspricht und bleibt hinter unseren Erwartungen und den bereits vorliegenden VorschlĂ€gen der meisten BundeslĂ€nder und auch des Patientenbeauftragten der Bundesregierung weit zurĂŒck", so Tack.
So hatten die BundeslĂ€nder gefordert, dass medizinische Behandlungen in einer angemessenen Frist gewĂ€hrleistet sein mĂŒssen. "Aber der Referentenentwurf sieht hier einfach keine Regelungen vor. Die privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) werden nicht zum Schutz der Patienten geregelt", kritisiert Tack. UngenĂŒgend und sogar ein RĂŒckschritt seien die vorgesehenen Regelungen zur Beweislast.
Bereits 2010 hatten die LĂ€nder Brandenburg und Berlin eine gemeinsame Bundesratsinitiative gestartet und konkrete VorschlĂ€ge fĂŒr ein Patientenrechtegesetz gemacht. Im November 2011 legten zehn BundeslĂ€nder, darunter auch Brandenburg, Eckpunkte fĂŒr ein Patientenrechtegesetz vor. Darin hatten die BundeslĂ€nder auch einen HĂ€rtefallfonds vorgeschlagen, um den Opfern von fehlerhaften Behandlungen unbĂŒrokratisch zu helfen, da SchadensersatzansprĂŒche oft gar nicht oder erst nach sehr langwierigen Verfahren gelingen. Auch dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen.
"Brandenburg wird sich weiter fĂŒr ein Patientenrechtegesetz engagieren, das diesen Namen auch verdient. Im Rahmen der LĂ€nderabstimmung werden wir unsere ĂnderungsvorschlĂ€ge einbringen, um Nachbesserungen zu erreichen", so Tack.
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