(firmenpresse) - Nur noch knapp fünf Monate – dann tritt die Abgeltungssteuer in Kraft! Dennoch haben laut einer GfK-Umfrage fast zwei Drittel der Bundesbürger noch nie etwas von der neuen Steuer gehört. Und viele gehen davon aus, vom neuen Steuersystem nicht direkt betroffen zu sein. Doch das ist schlicht und einfach falsch! Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent wird nämlich schon dann fällig, sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wird. Zur Erklärung: Der neue Sparerpauschbetrag setzt sich zusammen aus dem ehemaligen Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro plus der ehemaligen und ab 2009 wegfallenden Werbungskosten-Pauschale von 51 Euro. Das heißt: Für Alleinstehende beträgt der Pauschbetrag ab kommendem Jahr 801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro.
Achtung Abgeltungssteuer!
Was aber müssen Anleger unbedingt zur Abgeltungssteuer wissen? Wie können sich Anleger eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückholen? Warum sitzen Zertifikate in der Abgeltungssteuer-Falle? Und welche Investments sind noch in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer sinnvoll? Der kostenfreie Börsenbrief FINANZEN & BÖRSE versorgt seine Leserinnen und Leser in der aktuellen Ausgabe und in den kommenden Monaten mit allem Wissenswerten zur Abgeltungssteuer. Zudem hat FINANZEN & BÖRSE auch die eine oder andere steueroptimierte Investment-Idee parat.
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