(ots) - Zu den Medienberichten über Poly Implant Prothèse 
(PIP) der letzten Tage erklärt Hartmut Müller-Gerbes, Sprecher TÜV 
Rheinland, folgendes:
   TÜV Rheinland hat im Februar 2011 bei der Staatsanwaltschaft im 
französischen Marseille Strafanzeige gegen Poly Implant Prothèse 
erstattet. TÜV Rheinland wurde von PIP fortgesetzt getäuscht, da bei 
den regelmäßigen Kontrollen den TÜV Rheinland Experten vor Ort stets 
das korrekte Silikon und die korrekten Dokumente präsentiert wurden 
und so die Prüfer den Eindruck gewinnen mussten, dass die Produktion 
korrekt lief.
   Außerhalb der Kontrollen wurde - wie der frühere Geschäftsführer 
von PIP, Jean-Claude Mas, am Mittwoch (28.12.2011) über seinen Anwalt
auch zugegeben hat, das korrekte Silikon gegen ein anderes Silikon 
ausgetauscht. Als im Frühjahr 2010 Auffälligkeiten in der Produktion 
bekannt wurden, hat TÜV Rheinland das Zertifikat entzogen und später 
Strafantrag gegen PIP gestellt.
   Zum Zertifizierungsverfahren
   TÜV Rheinland hat für Poly Implant Prothèse ein so genanntes 
Konformitätsbewertungsverfahren nach der europäischen Richtlinie für 
Medizinprodukte zur CE-Kennzeichnung von silikongefüllten 
Brustimplantaten (so genannte Gruppe 3 Medizinprodukte) durchgeführt.
Es handelt sich dabei nicht um eine Produktprüfung am Implantat 
selbst. Die Prüfungen der Produktunterlagen und die Auditierung des 
Qualitätsmanagementsystems bei der Firma vor Ort durch TÜV Rheinland 
erfolgten in voller Übereinstimmung zu den gesetzlichen Vorgaben 
(dazu gehört auch, dass Audits angekündigt werden).
   Wie bei dem Zulassungsverfahren erforderlich hat TÜV Rheinland die
Produktdokumentation der Implantate geprüft und nicht die Implantate 
selbst getestet, ebenso wenig das verwendete Silikon. TÜV Rheinland 
hat weiterhin vor Ort Verfahrensweisen der Herstellung der Implantate
und das Qualitätsmanagement des Herstellers geprüft.
   Im Rahmen des von TÜV Rheinland durchgeführten 
Bewertungsverfahrens zur Konformität des Implantats nach der 
europäischen Richtlinie für Medizinprodukte war der Hersteller 
verpflichtet, geplante Änderungen an der genehmigten Auslegung des 
Produkts anzuzeigen. Dies ist jedoch zu keinem Zeitpunkt gegenüber 
TÜV Rheinland erfolgt.
   Trotzdem hat Poly Implant Prothèse Veränderungen an den 
silikongefüllten Brustimplantaten vorgenommen, so dass die von den 
französischen Aufsichtsbehörden 2010 beanstandete Silikonart von 
TÜV Rheinland für diese Anwendung nicht freigegeben war.
   Bereits seit Bekanntwerden des Vorfalls im März 2010 kooperiert 
TÜV Rheinland in vollem Umfang mit den Behörden, um - insbesondere im
Interesse der betroffenen Frauen - den vorliegenden Sachverhalt 
rückhaltlos zu klären.
   Das erteilte Zertifikat hat TÜV Rheinland sofort nach 
Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten am 26. März 2010 ausgesetzt. 
Zusätzlich hat TÜV Rheinland seinerzeit zeitgleich das in Deutschland
verantwortliche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 
(BfArM) über den Sachverhalt in Frankreich in Kenntnis gesetzt.
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