(ots) - Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen
auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Nach Ansicht des ADAC sollte dafür
jedoch kein Aufpreis verlangt werden, denn die Kunden haben wenig
Verständnis dafür, dass für eine gesetzlich vorgeschriebene
Ausstattung extra bezahlt werden muss.
Die ADAC Partner Hertz und Sixt sowie die Autovermieter Europcar
und Avis sind inzwischen der ADAC Forderung nachgekommen. Kunden
erhalten jetzt bei entsprechenden Straßenverhältnissen Mietautos mit
Winterreifen - ohne Aufpreis.
Der ADAC rät, schon bei der Reservierung eines Mietwagens
Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich
bestätigen zu lassen. Sollte das Fahrzeug trotz vorab gebuchter
Winterreifen ohne Winterpneus übergeben werden, kann der Kunde die
Annahme verweigern und ist somit nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu
mieten. Als Winterreifen gelten auch Ganzjahresreifen, die mit "M &
S" gekennzeichnet sind.
Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten "M & S"-Reifen unterwegs
ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg
rechnen. Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an
Steigungen, sind 80 Euro fällig.
Auf www.adac.de hält der Club zahlreiche weiterführende
Informationen zum Thema Winterreifen und -pflicht auch für das
europäische Ausland bereit.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: +49 (0) 89/7676 2956
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