(ots) - Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-
oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage
bleiben. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von
40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es
dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf
80 Euro und einen Punkt. Was bei Schnee und Eis sonst noch im
Straßenverkehr zu beachten ist, hat der ADAC zusammengestellt.
- Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro
verwarnt.
- Auch verschneite Verkehrsschilder, die dem ortsansässigen Fahrer
bekannt sind oder allein aufgrund ihrer Form erkannt werden
(z.B. Stopp-Schild, Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet
werden.
- Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage
Frostschutzmittel enthalten sein.
- Wer nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite
Frontscheibe kratzt, sieht nicht genug und riskiert mindestens
10 Euro. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die
Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee
befreit werden. Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit
werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden
Verkehr nicht behindern. Außerdem kann beim Bremsen Schnee vom
Dach nach vorne auf die Windschutzscheibe rutschen und die Sicht
des Fahrers beeinträchtigen.
Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe,
eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen
Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und
Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.
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