Kapitalanleger können nach Auffassung des Gerichts gegen Rückforderung der ausbezahlten Scheingewinne mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen
(firmenpresse) -
Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH können nach einem Urteil des Landgerichts Weiden ihre Schadenersatzansprüche gegen die zwischenzeitlich erhobenen Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufrechnen.
Der Insolvenzverwalter nahm in den letzten Wochen eine Vielzahl von Anlegern gerichtlich auf Rückzahlung der erhaltenen Scheingewinne in Anspruch.
In zahlreichen Fällen erlischt durch die gerichtlich durchgesetzte Aufrechnung fast die gesamte Forderung des Insolvenzverwalters. Eine Verteidigung gegen die bereits vorliegenden Rückforderungsklagen ist daher in jedem Fall sinnvoll.
Das für die Anleger des Phönix Kapitaldienst GmbH positive Urteil des LG Weiden ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Es besteht nach Auffassung von Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte dennoch kein Grund für Sorgenfalten bei den Anlegern.
Schließlich hat der Bundesgerichtshof bereits in einem ähnlich gelagerten Fall die Aufrechnungsmöglichkeit des Anlegers bejaht.
Insgesamt hat sich nach Ansicht von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte durch die aktuellen Urteile die Ausgangslage der Anleger und Anfechtungsbetroffenen erheblich verbessert.
Anleger sollten sich daher prüfen lassen, ob sich erfolgreich gegen die Klagen des Insolvenzverwalters verteidigen können.
Nach den bisherigen Urteilen ist jedoch davon auszugehen, dass die Verteidigungsmöglichkeiten auch für zukünftige Verfahren gegeben sind, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
RA István Cocron
Liebigstrasse 21, 80538 München
Fon: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Mail: cocron(at)cllb.de
Web: www.cllb.de
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