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Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende ist kein Selbstläufer

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Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende ist kein Selbstläufer

(pressrelations) -
Zum Bericht der Parl. Staatsekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für die Novellierung des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes (KWKG) erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Endlich scheint die Bundesregierung verstanden zu haben, dass die angestrebte Energiewende nicht auf die hocheffiziente Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) verzichten kann. Noch in diesem Jahr will sich das Kabinett mit einem Gesetzesentwurf für eine Novelle des KWKG beschäftigen.

Ein Erfahrungsbericht zur bestehenden Regelung wurde bereits in der vergangenen Woche vorgelegt.

Damit geht ein lange schwelender Konflikt zwischen Wirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Röttgen zu Ende. Die Bundesregierung erkennt nun an, was sie in den vergangenen Monaten vehement bestritten hatte: Das Ausbauziel von einem KWK-Stromanteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung bis 2020 wird deutlich verfehlt werden. Und es besteht ein dringender Handlungsdruck, weil die meisten Planungen für den Neubau und Modernisierung von Anlagen im Wert von mehreren Milliarden Euro auf Eis gelegt wurden.

Die genannten Eckpunkte stimmen verhalten optimistisch, sie sind aus einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Juni kopiert. So sollen Wärmenetze effizienter gefördert, die netzgebundene Kälteversorgung ebenso wie Wärmespeicher in die Förderung neu aufgenommen, niederschwellige Modernisierungsmaßnahmen zugelassen und ein Ausgleich für Anlagen, die dem Emissionshandelssystem unterliegen, geschaffen werden.

Leider konnte sich das federführende Wirtschaftsministerium bisher noch nicht dazu durchringen, auch die anderen Punkte aus dem SPDAntrag zu übernehmen. Damit droht die Gefahr einer Schieflage im KWKG mit einer einseitigen Begünstigung von nur einer Anlagenkategorie in der öffentlichen Versorgung. Auch und insbesondere kleine KWK-Anlagen und Anlagen der nichtöffentlichen Versorgung (Industrie und Eigenverbraucher) benötigen ebenfalls spezifische Investitionsanreize.





Neben dem KWKG muss auch die 2010 eingestellte Förderung von Mikro-KWK-Anlagen wieder im alten Umfang aufgenommen werden.

Die Energiewende ist kein Selbstläufer und die Arbeit ist für die Bundesregierung noch nicht erledigt. Das KWK-Ziel muss bis 2020 erreicht werden und darüber hinaus auf mindestens 30 Prozent an der Stromerzeugung erhöht werden. Die Investoren brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen, sonst droht die ganze Energiewende zu scheitern.


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Datum: 30.11.2011 - 16:30 Uhr
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