Mehr Schutz für Anleger
Mehr Schutz für Anleger
(pressrelations) - Die Länder haben das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt.
Es soll den Anlegerschutz im "Grauen Kapitalmarkt" erhöhen. Hierzu führt es unter anderem die Verpflichtung zur anlegerrechten Beratung ein. Zukünftig sind auch die Provisionen offenzulegen und Protokolle über die Beratungsgespräche zu führen, die dem Anleger auszuhändigen sind. Zudem sind Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen. Die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittler wurden - zum Beispiel durch die Einführung eines Sachkundenachweises - weiter verschärft.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion(at)bundesrat.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 25.11.2011 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 527987
Anzahl Zeichen: 1145
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag vom 14. Oktober 2015 zur Finanzierung des Regionalverkehrs zugestimmt. Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann zum ...
Der Bundesrat wählte am 16. Oktober 2015 aus dem Kreis der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder seinen neuen Präsidenten. Die Wahl erfolgte nach einer festgelegten Reihenfolge. Turnusgemäß übernimmt in diesem Jahr der sächsisch ...
In dem langjährigen Streit zwischen Bund und Ländern um die Finanzierung des Regionalverkehrs erzielte der Vermittlungsausschuss am 14. Oktober 2015 nach mehrstündigen Beratungen einen Kompromiss.
Für das Jahr 2016 erhöht der Bund die so ge ...