PresseKat - RA Solmecke analysiert Facebook, Google+, YouTube, Twitter und Xing: Das bedeuten die Nutzungsbeding

RA Solmecke analysiert Facebook, Google+, YouTube, Twitter und Xing: Das bedeuten die Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke wirklich!

ID: 526422

(firmenpresse) -

Wer bei Facebook Fotos einstellt, gibt für alle Zeiten sämtliche Rechte an den Bildern ab. So heißt es oft. Aber stimmt das wirklich? Und wie sieht das bei den anderen sozialen Netzwerken aus? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich die Nutzungsbedingungen von Facebook & Co ganz genau angesehen und seine Analyse in einer sechsteiligen Serie im Web zusammengefasst.

Wer Mitglied eines sozialen Netzwerks wird, akzeptiert damit auch die Nutzungsbedingungen der Betreiber. Die seitenlangen juristischen Ausführungen liest sich nur leider niemand durch. Und so akzeptieren Millionen Nutzer in der Regel blind, was ihnen in den AGBs vorgeschrieben wird. Nur einige Floskeln aus den Nutzungsbedingungen schaffen es auf Umwegen ins Bewusstsein der Anwender. So hält sich hartnäckig die Aussage, dass etwa Facebook-Nutzer alle Rechte an den eingestellten Fotos unwiderruflich an das Netzwerk übertragen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE: “Die sozialen Netzwerke feiern enorme Erfolge. Inzwischen ist jeder zweite Deutsche bei Facebook online. YouTube ist bei der Jugend populärer als der Fernseher. Und auch Google+, Twitter und das Business-Netzwerk Xing gehören zu den beliebtesten Angeboten im Netz. Aus diesem Grund haben wir uns gezielt die Nutzungsbedingungen dieser fünf Netzwerke angesehen und sie aus der Sicht eines Anwalts analysiert.”

Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke: Abtretung von Rechten in den AGB von Facebook & Co
Die “Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke” (http://www.wbs-law.de/tag/serie-nutzungsbedingungen-sozialer-netzwerke/) besteht aus sechs Teilen. Jeweils ein Teil der Serie beschäftigt sich mit einem Netzwerk, der sechste Teil stellt das Fazit vor. Rechtsanwalt Christian Solmecke stellt in den einzelnen Passagen alle Abschnitte der Nutzungsbedingungen vor, die wichtig für den Anwender sind, weil sie direkt seine Rechte betreffen – und diskutiert ihre Bedeutung und ihre Relevanz.

Christian Solmecke: “Immer wieder wird in Gesprächen darauf verwiesen, dass man vorsichtig sein muss, welche Fotos man bei Facebook einstellt, weil man alle Rechte an den Aufnahmen an Facebook abtritt. Richtig ist, dass der Anwender Facebook eine ‘ nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher Inhalte, die auf Facebook gepostet werden’ überträgt. In Deutschland ist diese Verwendung aber auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt. Und es gilt: Die Lizenz endet grundsätzlich mit der Löschung des Inhalts bzw. des Nutzerprofils.”

Es ist ebenso interessant wie wichtig, sich mit den verschiedenen AGB-Abschnitten der sozialen Netzwerke auseinanderzusetzen, um herauszufinden, welche Netzwerke die meisten Defizite im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Nutzungsbedingungen aufweisen und welche sich einer rechtskonformen Lösung annähern. Einige der in den AGB aufgestellten Bedingungen sind empörend, andere rechtlich nicht durchsetzbar, wieder andere eindeutig auf den amerikanischen Einzugsbereich abzielend. Es gibt aber auch Netzwerke, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, was den Datenschutz und andere Kritikpunkte anbelangt.

Zum Abschluss der Serie kommt Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Fazit: “Wenig verwunderlich ist, dass Xing am besten auf das deutsche Urheberrecht ausgerichtet ist. Doch auch bei Google+ finden sich gute Ansätze im Hinblick auf eine rechtskonforme Einräumung von Nutzungsrechten. Facebook scheint die Besonderheiten des deutschen Rechts in Form einer Ergänzungsvereinbarung für deutsche Nutzer berücksichtigen zu wollen. Dagegen wirken die AGB von Twitter und Youtube leider meist wie eine 1:1 Kopie von US-Recht in deutsches Recht und sind daher von einer rechtskonformen Lösung am weitesten entfernt. Wir werden beobachten, wie sich die weitere Entwicklung der AGB dieser Netzwerke vollziehen wird.”

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke




Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 951 563 0 oder per E-Mail an info(at)wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung. (3743 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)

Serie: “Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke”: http://www.wbs-law.de/tag/serie-nutzungsbedingungen-sozialer-netzwerke/
Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/
YouTube-Kanal: http://www.wbs-law.tv
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
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Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (37) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen. Solmecke vertritt ebenfalls tausende Filesharer, die von der Musikindustrie abgemahnt worden sind.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
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Datum: 24.11.2011 - 06:30 Uhr
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Freigabedatum: Wed, 23 Nov 2011 13:26:13 +0000

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