(ots) - Die Unabhängigkeit der Justiz ist notwendiger
Bestandteil eines Rechtsstaates. Richter dürfen sich nicht von
sachfremden Erwägungen leiten lassen und müssen stets "ohne Ansehen
der Person" urteilen. Dazu haben sie sich mit ihrem Eid verpflichtet
- und es gibt keinen Grund für die Annahme, dass Richter reihenweise
bewusst gegen diese Prinzipien verstoßen. Wer an der Unabhängigkeit
der Justiz zweifelt, bewegt sich deshalb auf schmalem Grat. Trotzdem
hat eine Erhebung, wie sie nun von zwei Professoren durchgeführt
worden ist, ihre Berechtigung. Denn mit ihr werden keine bewussten
Fehlentscheidungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit gebrandmarkt,
sondern vielmehr unbewusste Mechanismen offen gelegt, von denen
Richter beeinflusst sind. Dafür müssten sie eigentlich dankbar sein,
bietet es ihnen doch die Möglichkeit, das eigene Verhalten zu
hinterfragen. In der Studie gingen von 221 Klagen 136 zugunsten der
Arbeitnehmer aus. An einigen Arbeitsgerichten wurden dabei nahezu
alle Klagen abgewiesen, woanders gab man hingegen allen statt. Erfolg
oder Misserfolg waren offenbar vom Zufall abhängig. Das darf aber
nicht sein.
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