(ots) - Rechtsanwälte müssen bei den Honoraren gegenüber
ihren Mandanten noch transparenter arbeiten. Jeder zweite Mandant
bemängelt, dass er vorab von seinem Anwalt nicht über die Kosten
informiert wurde. Dies ist ein Ergebnis einer neuen Studie zur
Kundenzufriedenheit in Anwaltskanzleien.
Das Weiterbildungsinstitut Straßenberger Konsens-Training aus
Aalen hat für die repräsentative Untersuchung in diesem Jahr fast 700
zufällig ausgewählte Mandanten sowie mehr als 400 Rechtsanwälte aus
ganz Deutschland interviewt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die
mangelhafte Erreichbarkeit, so geben lediglich 14 Prozent der
Mandanten den Juristen bei der Einhaltung von Rückrufversprechen die
Note «Sehr gut».
Insgesamt ist das Anwalts-Mandanten-Verhältnis allerdings gut.
Rund 84 Prozent der Befragten sind mit ihrem Rechtsvertreter
zufrieden oder sehr zufrieden. Die Mandanten setzen fachliche
Kompetenz voraus und erwarten, dass sich die Rechtsanwälte in ihre
Lage hineinversetzen können. Die Idealvorstellung eines
Rechtsanwalts: Zuhörer, Ratgeber und Problemlöser. «Auf dieser
menschlichen Ebene befriedigen Anwälte - ähnlich wie Ärzte oder
Priester - offenbar ein grundlegendes Bedürfnis nach persönlicher
Aufmerksamkeit, das in unserer schnelllebigen
Hochtechnologie-Gesellschaft unterzugehen droht», erklärt
Studienleiterin Maria Anna Musold.
Musolds Institut ist seit langem auf die Fortbildung von
Selbstständigen wie Steuerberatern und Anwälten sowie deren
Mitarbeitern in Bereichen wie Büromanagement oder Kundenbetreuung
spezialisiert. Bei der Studie «Mandanten sagen aus» wurden jedem
Teilnehmer knapp 80 Fragen gestellt, entsprechend wurden 54 000
Antworten ausgewertet. Es wurden Aspekte für einen Anwaltswechsel
ebenso erforscht wie die Freundlichkeit der Mitarbeiter, die
Wartezeit bei Terminvergaben oder die Bewertung des Engagements der
Juristen.
Ein weiteres Ergebnis ist, dass die meisten Mandanten (59 Prozent)
aufgrund Empfehlungen zu einem bestimmten Anwalt gehen. Nur 28
Prozent suchen eine Kanzlei im Internet. «Dies zeigt eindeutig, dass
positive Mundpropaganda zufriedener Mandanten nach wie vor die beste
Visitenkarte einer Anwaltskanzlei ist», sagt Musold.
( Internet: http://www.strassenberger.com )
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