(ots) - Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über
eine mögliche Erhöhung der Rundfunkgebühren hat der WDR-Rundfunkrat
sich in seiner letzten Klausurtagung in Münster mit diesem Thema
auseinandergesetzt und auf die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle
der Rundfunkfinanzierung hingewiesen.
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, erklärt, "die
Pläne der KEF, eine Gebührenerhöhung vorerst nicht zu empfehlen,
zeigen, dass die Anmeldung eines Bedarfs durch die Rundfunkanstalten
immer einer strengen Prüfung unterzogen wird. Der Rundfunkrat hat
aber", so Ruth Hieronymi, "auch die Aufgabe, darauf hin zu wirken,
dass der WDR nicht nur in programmlicher Hinsicht, sondern auch wegen
seiner Verantwortung für den Haushalt des WDR die gesetzlichen
Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllt. Das schließt
einen sparsamen Umgang mit Gebühren ein".
Deshalb hat der Rundfunkrat sich auch für das neue
Rundfunkbeitragsmodell eingesetzt, auf dessen Grundlage die Finanzen
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zukunft transparenter und
unbürokratischer ermittelt werden können. "Ausreichende Finanzen und
ein öffentlich-rechtliches Profil sind zwei Seiten der selben
Medaille", erklärt Ruth Hieronymi und betont, "der Dreiklang von
Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten, Überprüfung durch die
Rechnungshöfe und Wirtschaftsexperten der KEF und der letzten
Entscheidung durch die Ministerpräsidenten und Landtage in
Deutschland ermöglicht ein europaweit einmaliges System
gesellschaftlicher Kontrolle und Verantwortung bei der Festlegung der
Rundfunkgebühren".
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