PresseKat - Betriebliche Datenschutzbeauftragte bald auch in Österreich?

Betriebliche Datenschutzbeauftragte bald auch in Österreich?

ID: 48973

Österreich plant die Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter ab Juli 2009. Damit wäre die Alpenrepublik nach Deutschland und der Slowakei der dritte EU-Mitgliedsstaat, der seinen Unternehmen diese Form der betrieblichen Selbstkontrolle verbindlich vorschreibt. Weitere vier EU-Mitgliedsstaaten – Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweden – kennen den Datenschutzbeauftragten als optionale betriebliche Einrichtung.

(firmenpresse) -
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt diese Entwicklung grundsätzlich. Durch die österreichische DSG-Novelle 2008 wird ein europaweiter Trend fortgesetzt, die behördliche Aufsicht durch eine Form der unternehmerischen Selbstkontrolle zu ergänzen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte kennen die Probleme und Möglichkeiten vor Ort aus erster Hand und arbeiten unbürokratischer und effizienter zum Schutz der Daten ihrer Mitarbeiter und Kunden und damit langfristig zum Nutzen des Unternehmens.

Dazu ist allerdings eine ausreichende Qualifikation des Datenschutzbeauftragten notwendig. Nach den Vorstellungen des österreichischen Gesetzgebers soll es genügen, wenn der Datenschutzbeauftragte seine Fachkunde erst im Laufe seiner Tätigkeit nach und nach erwirbt. Die Rechtslage hierzu ist in Deutschland zwar anders, aber mangels behördlicher Kontrolle auch hier gängige Praxis. Zahlreiche betriebliche Datenschutzbeauftragte ringen deshalb um Anerkennung ihrer Position in den Betrieben und werden oft nicht ernst genommen.

Nach dem Ministerialentwurf wird der österreichische betriebliche Datenschutzbeauftragte im internationalen Vergleich weitere Besonderheiten aufweisen: Einerseits ersetzt seine Bestellung nicht die Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde, andererseits ist eine direkte Kommunikation des Datenschutzbeauftragten mit der Datenschutzkommission nicht vorgesehen.

Ohne Vorbild ist auch, dass die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten Vorrang vor der Bestellung einer betriebsfremden Person oder eines geeigneten Unternmehmens hat. Bisher kennt nur das luxemburgische Datenschutzgesetz einen solchen Vorrang; hier aber zu Gunsten des externen Datenschutzbeauftragten.
Die Mitbestimmung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung ist klar geregelt, aber nur als Beratungsrecht ausgestaltet.

Der deutsche Berufsverband beobachtet die Entwicklung mit großem Interesse und freut sich auf neue Kollegen in Österreich.





Zur Information:
Der Enwurf auf den Internetseiten des österreichischen Parlaments: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00182/pmh.shtml

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit ca. 430 Mitgliedern hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
Budapester Straße 31
10787 Berlin

Internet: http://www.bvdnet.de
E-Mail: geschaeftsstelle(at)bvdnet.de

Telefon: (030) 21964397
Telefax : (030) 21964392



PresseKontakt / Agentur:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
Budapester Straße 31
10787 Berlin

Internet: http://www.bvdnet.de
E-Mail: geschaeftsstelle(at)bvdnet.de

Telefon: (030) 21964397
Telefax : (030) 21964392



drucken  als PDF  an Freund senden  5 Star Games wählt Oliver Pocher zum »Depp der Woche« Dinglicher Arrest gegen den Vorstand der EECH AG Herrn Tarik Ersind Yoleri
Bereitgestellt von Benutzer: Datenschutz
Datum: 15.05.2008 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 48973
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Steffen Schröder
Stadt:

Berlin


Telefon: (030) 21964397

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.05.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 358 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betriebliche Datenschutzbeauftragte bald auch in Österreich?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BvD-Herbsttagung: Wirtschaft trifft Aufsicht ...

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. bera?t auf seiner Herbsttagung in Stuttgart ein halbes Jahr vor dem Start der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) u?ber den Stand der Vorbereitungen. Wir laden Sie herzlich ein, m ...

Alle Meldungen von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.