PresseKat - Fehlerhafte Informationspolitik der HRE?

Fehlerhafte Informationspolitik der HRE?

ID: 48906

Nieding + Barth stellen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft wird auf der diesjährigen Hauptversammlung der Hypo Real Estate (HRE) am 27. Mai 2008 die Bestellung eines Sonderprüfers beantragen. Die Kanzlei wird hier rund 100 Mandate vertreten. Ziel des Antrages ist es festzustellen, ob die HRE Aktionäre und Interessenten hinsichtlich des HRE-Engagements in US Subprime-Hypotheken falsch informiert hat und den Aktionären aufgrund des absehbaren Wertverfalls der Aktie damit Schadensersatzansprüche zustünden.

(firmenpresse) - Doch nur, wenn der Antrag zur Bestellung eines Sonderprüfers von der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf der Hauptversammlung angenommen wird, wird unmittelbar eine Sonderprüfung in die Wege geleitet. „Wir verzeichnen
ein gesteigertes Interesse der HRE-Aktionäre, uns für die bevorstehende
Hauptversammlung ihre Stimmrechte zu übertragen“, berichtet Klaus Nieding,
Rechtsanwalt und Gründer von Nieding + Barth. Aktionäre können ihre Stimme
bis zum Tag der Hauptversammlung am 27. Mai auf die Kanzlei übertragen und
unterstützen damit den Einsatz eines Sonderprüfers.

Grund für dieses Vorgehen ist die Wertberichtigung des Unternehmens aus
seinem US CDO-Portfolio infolge der Subprime-Krise in Höhe von 390 Mill.
Euro, von denen 295 Mill. Euro ergebniswirksam wurden, und dem daraus
resultierenden Kurseinbruch der HRE-Aktie. Bis zu den Wertberichtigungen im
Januar wies Vorstandschef Funke jedoch regelmäßig darauf hin, dass die HRE
nicht in dem durch die Subprime-Krise betroffenen Marktsegment investiert
und damit nicht von der Krise betroffen sei. Seitdem das Institut ihr
Ergebnis nach unten korrigieren musste, prüfen die Anwälte der Kanzlei
Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen die Bank, den Vorstand und den
Aufsichtsrat. „Wir haben den Verdacht, dass im vorliegenden Fall eine Ad
hoc-Meldung nach § 15 WpHG erforderlich gewesen wäre“, begründet Nieding den
bei der HRE bereits vorgelegten Antrag auf Sonderprüfung. „Hier liegt die
Vermutung einer Unterlassung der Veröffentlichungspflicht durch die HRE
nahe“, so Nieding weiter. „Solch verwirrende Informationspolitik eines
DAX-Unternehmens macht aus unserer Sicht eine unabhängige, interne
Überprüfung der Verhältnisse bei der HRE unumgänglich.“

Nieding bereitet bereits den nächsten rechtlichen Schritt vor und zwar die
Antragstellung vor Gericht. Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers




unterliegt besonderen Regeln. Dazu gehört die Antragstellung auf der
Hauptversammlung und eine entsprechende Mehrheit durch die
Stimmberechtigten. Wird der Antrag abgelehnt, hat der Antragsteller
nachfolgend die Möglichkeit, vor Gericht den Antrag erneut zu stellen. „Wir
sind darauf vorbereitet, vor dem Landgericht I in München den Einsatz eines
Sonderprüfers bei der HRE zu beantragen“, betont Nieding.

Dies ist der Fall, wenn den Antrag Stimmberechtigte mit 1 Prozent des
Grundkapitals (rund 7 Mio. Euro) oder einen anteiligen Betrag von 100.000
Euro unterstützen. „Nach unseren Erfahrungen aus über vierzehn Jahren
Interessensvertretung von Aktionären, ist eine Entscheidung des Gerichts in
dieser Angelegenheit sehr wahrscheinlich“, meint Nieding.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft verfügt seit mehr als
vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von
Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25
Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit
1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die
DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von
Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte
von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit
führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Nieding + Barth
hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten
Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten.

Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers
Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Ferner ist er Präsident des DASB
Deutscher Anlegerschutzbund e.V. sowie Mitglied weiterer führender
Anlegerschutzgremien.



Leseranfragen:

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt
069-2385380



PresseKontakt / Agentur:

Stockheim Media
Tanja Klatt
tk(at)stockheim-media.com



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Datum: 14.05.2008 - 15:09 Uhr
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Freigabedatum: 14.05.2008

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