Zahlreiche Unternehmer und Existenzgründer betreiben ihr Gewerbe häufig im Nebenerwerb oder auf kleiner Umsatz- und Ertragsbasis, beispielsweise als Onlineshop über eBay.
Die Kleinunternehmerregelung stellt daher für viele eine willkommene steuerliche Erleichterung dar, da die oft bürokratische und zeitraubende Handhabung der Umsatzsteuer für diese Unternehmer entfällt. Aber auch als Kleinunternehmer hat man gegenüber Finanzamt oder Banken bestimmte Verpflichtungen, wie etwa eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung.
(firmenpresse) - Viele Kleinunternehmer scheuen jedoch vor allem aus Kostengründen den Gang zum Steuerberater und versuchen in Eigenregie Wissenslücken aufzufüllen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies funktioniert meist so lange ganz gut, bis die erste Gewinnermittlung ansteht oder das Finanzamt eine Prüfung ankündigt...
Für diese Kleinunternehmer gibt es nun einen neuen und innovativen Service von OnlineSteuerRecht.de: das Kleinunternehmerportal – die spezielle Seite für den Kleinunternehmer.
Kernelement von KleinunternehmerPortal ist die eigens für Kleinunternehmer entwickelte OnlineFibu. Mit diesem Programm kann der Kleinunternehmer über eine gesicherte Verbindung direkt im Internet seine laufenden Geschäftsvorfälle eigenständig erfassen und seine Einnahmen-Überschussrechnung durchführen. Anmeldung und Nutzung sind dabei völlig kostenlos. Er benötigt keine zusätzliche Software und braucht sich auch keine Gedanken über notwendige Updates zu machen.
Ergänzt wird das Portal durch innovative OnlineTools, einem OnlineForum zum Erfahrungsaustausch und steuerliche und betriebswirtschaftliche Informationen, die speziell den Kleinunternehmer betreffen.
Kleinunternehmerportal – die spezielle Internetseite für den Kleinunternehmer.
Hier finden Kleinunternehmer alle für sie wichtigen Informationen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Mit der kostenlosen und speziell für Kleinunternehmer entwickelten OnlineFibu kann der Kleinunternehmer online seine laufenden Geschäftsvorfälle erfassen und seine Einnahmen-Überschussrechnung durchführen. Ergänzt wird das Portal durch interaktive OnlineTools und steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fachbeiträgen, die speziell den Kleinunternehmer betreffen. In einem Forum können sich Kleinunternehmer mit Gleichgesinnten themenbezogen austauschen und bei speziellen fachlichen Fragen und weitergehenden Servicebedarf ist das Team von OnlineSteuerRecht.de als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Stelle.
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