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Bewertung des Wahlrechts bleibt kontrovers

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Bewertung des Wahlrechts bleibt kontrovers

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"Die Anhörung hat bestĂ€tigt, dass es gegen den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf zum Wahlrecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt", so Halina Wawzyniak nach der Anhörung zur Neuregelung des Wahlrechts im Innenausschuss. "Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass die einzelnen BundeslĂ€nder de facto abgeschlossene Wahlgebiete sind und die auf sie entfallenden Sitze von der Wahlbeteiligung abhĂ€ngig gemacht werden. Der Gesetzentwurf der Koalition schließt aber nicht aus, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen fĂŒr eine Partei zu einem Verlust an Sitzen im Bundestag fĂŒr dieselbe Partei fĂŒhrt, sondern minimiert lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte der Gesetzgeber aber das negative Stimmgewicht beseitigen. Dem Bundestag liegen genau zwei GesetzentwĂŒrfe vor, die das negative Stimmgewicht tatsĂ€chlich beseitigen, einer davon stammt von der Fraktion DIE LINKE." Die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses fĂ€hrt fort:

"DIE LINKE hat weitere konkrete VorschlĂ€ge fĂŒr die Änderung des Wahlgesetzes vorgelegt. Sie will einen gerichtlichen Schutz vor der Wahl, soweit eine Partei nicht zugelassen wurde, sie will das Wahlalters auf 16 Jahre senken, die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde abschaffen, Wahlcomputer verbieten, und DIE LINKE will das Wahlrecht fĂŒr lĂ€nger in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche StaatsbĂŒrgerschaft. Mehrere SachverstĂ€ndige sprachen sich in der Anhörung fĂŒr eine Beachtung und Weiterverfolgung dieser Ideen aus. Sollte die Koalition jetzt versuchen, mit ihrer Mehrheit ihren Gesetzentwurf unverĂ€ndert durchzubringen, wird das Bundesverfassungsgericht erneut Arbeit bekommen. Deutschland verfĂŒgt seit dem 1. Juli 2011 ĂŒber kein verfassungsmĂ€ĂŸiges Wahlrecht, weil die Frist zur Neuregelung verstrichen ist. Ein Skandal, der durch die Annahme eines Gesetzentwurfes, der den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht genĂŒgt, nur fortgeschrieben wird."






F.d.R. Susanne MĂŒller

Pressesprecher
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Datum: 05.09.2011 - 17:00 Uhr
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