PresseKat - Sind Sie Kleinunternehmer? – Machen Sie den OnlineCheck

Sind Sie Kleinunternehmer? – Machen Sie den OnlineCheck

ID: 47321

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Bereich der Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung soll Unternehmern dabei in erster Linie den Umgang mit dem Finanzamt und der Umsatzsteuer vereinfachen, denn der Kleinunternehmer zahlt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt und muss demzufolge auch keine wiederkehrenden Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen

(firmenpresse) - Auch profitiert der Kleinunternehmer von Vereinfachungen bei der Rechnungslegung und umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten. Im Gegenzug bleibt Ihm jedoch der Vorsteuerabzug verwehrt, d.h., dass er sich die gezahlte Umsatzsteuer nicht von seinem Finanzamt erstatten lassen kann.

Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die zur Einrichtung und Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur wenige Investitionen benötigen und deren Kundenkreis sich vorwiegend aus Privatkunden zusammensetzt. Meist ist dies auf Unternehmen der Dienstleistungsbranche zutreffend, wie etwa Handelsvertreter.
Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug fällt bei nur geringem Investitionsaufwand weniger stark ins Gewicht und auch die privaten Endverbraucher stören sich nicht an der nicht extra ausgewiesenen Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Kleinunternehmers.

Ob Sie für die Kleinunternehmerregelung in Frage kommen und welche weiteren Vorteile und Verpflichtungen diese Regelung mit sich bringt, finden Sie auf Kleinunternehmerportal.de.

Machen Sie den OnlineCheck und erfahren Sie sofort, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können und worauf Sie unbedingt achten müssen.
Führen Sie Ihre Einnahmen-Überschussrechnung einfach online und völlig kostenlos mit der innovativen OnlineFibu von Kleinunternehmerportal.de



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kleinunternehmerportal – die spezielle Internetseite für den Kleinunternehmer.
Hier finden Kleinunternehmer alle für sie wichtigen Informationen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Mit der kostenlosen und speziell für Kleinunternehmer entwickelten OnlineFibu kann der Kleinunternehmer online seine laufenden Geschäftsvorfälle erfassen und seine Einnahmen-Überschussrechnung durchführen. Ergänzt wird das Portal durch interaktive OnlineTools und steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fachbeiträgen, die speziell den Kleinunternehmer betreffen. In einem Forum können sich Kleinunternehmer mit Gleichgesinnten themenbezogen austauschen und bei speziellen fachlichen Fragen und weitergehenden Servicebedarf ist das Team von OnlineSteuerRecht.de als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Stelle.



Leseranfragen:

KleinunternehmerPortal
OnlineSteuerRecht

Am Campus 1-11
18182 Rostock

Tel: 0381649144
Fax: 0381649644

kontakt(at)kleinunternehmerportal.de



PresseKontakt / Agentur:

KleinunternehmerPortal
OnlineSteuerRecht

Am Campus 1-11
18182 Rostock

Tel: 0381649144
Fax: 0381649644

kontakt(at)kleinunternehmerportal.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Schlüssel zum Gründer-Kapital von Banken und Investoren: Der Businessplan 1-2-3-LIVE bringt Existenzgründer ins Web
Bereitgestellt von Benutzer: kleinunternehmerportal
Datum: 21.04.2008 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 47321
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mathias Kahlke
Stadt:

Rostock


Telefon: 0381649144

Kategorie:

Existenzgründung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 21.04.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 378 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sind Sie Kleinunternehmer? – Machen Sie den OnlineCheck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kleinunternehmerportal (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Einfache Buchführung für Kleinunternehmer ...

Diese Form der einfachen Buchführung sieht mindestens ein Journal vor, in dem der Unternehmer taggenau alle Betriebseinnahmen und -ausgaben in bar und auf dem Geschäftskonto erfasst. Gewerbliche Unternehmer sind zudem verpflichtet, den Wareneingang ...

Wann muss ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen? ...

Eine dieser Ausnahmen ist die zu zahlende Umsatzsteuer beim Übergang der Steuerschuld nach § 13b UStG. Trägt sich ein Onlinehändler bei eBay als Unternehmer ein (hinterlegen der USt-ID-Nummer), so erhält er eine Netto-Rechnung. Die Umsatzsteu ...

Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten ...

Wie wird man Kleinunternehmer? Grundsätzlich ist jeder Unternehmer Kleinunternehmer solange er sich in den einschlägigen Umsatzgrenzen bewegt. Im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den jeder Unternehmer bei Aufnahme der gewerbliche ...

Alle Meldungen von Kleinunternehmerportal